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// Arbeitslosigkeit / AMS-Berichte / Zwangsarbeit / Aktion Gemeinde
Aktion Gemeinde - Stellungnahme des Arbeitslosenvereins AMSEL
"Aktion Gemeinde" und ähnliche Projekte
Dabei werden Langzeitarbeitslose unter Androhung der Streichung der Notstandshilfe verpflichtet 3 Monate oder länger für das Magistrat Graz zu arbeiten.
Die Stadt Graz hat diese Anstellungen zu überprüfen, wenn sie sich als Menschenrechtsstadt nicht der Kritik des Arbeitszwanges und der Ausbeutung aussetzen will:
- Besteht überhaupt ein Arbeitsvertrag oder erhalten Langzeitarbeitslose nur ihre Notstandshilfe weiter?
- Wird der Arbeitnehmer durch diese Anstellung abqualifiziert: Arbeitslose mit Diplomen und AkademikerInnen arbeiten als Hilfskräfte
- Üben die Arbeitnehmer Tätigkeiten aus, die sie in ihrer Laufbahn weiterbringen?
- rhalten die Arbeitnehmer ein Zeugnis, wo diese erlernten Tätigkeiten angeführt sind?
Grundsätzlich ist diese Aktion zu hinterfragen:
- Auch wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, wird nicht der entsprechende KV-Lohn bezahlt, sondern die geringe Entlohnung für Transitarbeitskräfte.
- Das Magistrat Graz wird keine Arbeitskräfte übernehmen, da es eine Aufnahmesperre gibt – wo ist also das Sprungbrett.
- Langzeitarbeitslose werden pauschal als Menschen die das „Arbeiten wieder gewohnt werden müssen" diffamiert. (Auch wenn man schon 20 Jahre oder mehr gearbeitet hat, wird behauptet, dass man sich nach einem Jahr der Arbeitslosigkeit an einen Arbeitsplatz gewöhnen muss!) Tatsache ist, dass auch Menschen, die keine Einstellungshemmnisse haben, keine Arbeit bekommen, weil derzeit die Arbeitsplätze nicht vorhanden sind bzw. das Geld für Beschäftigung nicht vorhanden ist.
- Anstatt Gemeinden die benötigten Arbeitskräfte dauerhaft und mit regulärer Entlohnung einstellen, nutzen sie dieses Programm zum Nulltarif.
Margit Schaupp (Obfrau)
Verein AMSEL – Arbeitslose Menschen
suchen effektive Lösungen
Und hier die erste, ziemlich unbefriedigende Antwort:
Datum: Thu, 30 Jul 2009 11:35:05 +0200
Von: herbert buchinger <herbert.buchinger@ams.at>
An: "Margit Schaupp" <m.schaupp@gmx.at>
CC: briefkasten@bmask.gv.at, herbert buchinger <herbert.buchinger@ams.at>, werner.faymann@spoe.at, karl-heinz snobe <karl-heinz.snobe@ams.at>, johannes kopf <johannes.kopf@ams.at> Betreff: Antwort: Aktion 4000
Sehr geehrte Frau Schaupp,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zur "Aktion 4.000". Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Anliegen in den zur Anwendung komenden Förderrichtlinien "Eingliederungsbeihilfe (EB)" und "Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)") weitgehend berücksichtigt sind. Nur, wir können und wollen gemeinnützige Vereine nicht von diesem Programm ausschließen. Wesentliche Beschäftigungspotentiale bestehen genau bei diesen Arbeitgebern. Auch können wir den Gemeinden nicht vorschreiben, wie sie ihre Aufgaben erfüllen; ob mit eigenem Personal, überlassenem Personal oder externen Dienstleistern.
Ihre Forderung, die Gemeinden mögen alle ProgrammteilnehmerInnen direkt anstellen, ist daher vom AMS nicht erfüllbar. Hingegen haben wir in den einschlägigen Richtlinien konkrete Bestimmungen zur Verhinderung von Lohndumping festgeschrieben. So wird eine Förderung nur gewährt, wenn der Arbeitgeber eine mindestens kollektivvertragliche Entlohnung bietet, mangels Kollektivvertrag (z.B. Gemeinden) sind die sonstigen Entlohnungsschemata der Einrichtung bzw. vergleichbare Kollektivverträge heranzuziehen.
Für die meisten GBP ist der anzuwendende Kollektivvertrag der Kollektivvertrag der "Berufsvereinigung für Arbeitgeber in Gesundheits- und Sozialberufen". Damit ist auf alle Fälle gewährleistet, dass den Arbeitslosen nicht nach den Maßstäben des Arbeitslosenversicherungsgesetzes unzumutbare Angebote gemacht werden. Damit Sie sich von meinen Behauptungen selber überzeugen können, lege ich Ihnen die Richtlinien EB und GBP in der Originalfassung bei.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur von Ihnen geforderten "Freiwilligkeit" der Programmteilnahme. Selbstverständlich wird (auch durch die Aktion 4.000) niemand physisch gezwungen, eine Arbeitsverhältnis einzugehen. Allerdings sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz als Voraussetzung für den Leistungsbezug vor, daß der/die Arbeitslose bereit ist, eine zumutbare Beschäftigung (auch bei einem GBP - vergleiche § 9 Abs. 7 AlVG) anzunehmen. Die Verweigerung einer zumutbaren Beschäftigung führt unzweifelhaft zu einem Verlust des Leistungsanspruches für eine bestimmte Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Buchinger
Vorstandsvorsitzender Arbeitsmarktservice Österreich
Antwort des AMS Steiermark:
Datum: Mon, 27 Jul 2009 14:54:02 +0200
Von: karl-heinz snobe <karl-heinz.snobe@ams.at>
An: "Margit Schaupp" <m.schaupp@gmx.at>
CC: franz.voves@stmk.gv.at, kurt.flecker@stmk.gv.at,
stadtraetin.edlinger@stadt.graz.at
Betreff: Antwort: Aktion Gemeinde
Sehr geehrte Frau Schaupp,
Ihrer Mail vom 24.07.2009 muss ich entnehmen, dass die Programme "Aktion Gemeinde" bzw. "Aktion 4000" für Sie scheinbar nicht ganz transparent sind.
Es geht bei diesen Programmen nicht darum, alle Langzeitbeschäftigungslosen Personen ohne Berücksichtigung der Ausbildung, der persönlichen Situation etc. zu irgendeiner Beschäftigung zu zwingen oder nur kurzfristig zu beschäftigen.
Sinn und Ziel dieses Programms ist es Langzeitbeschäftigungslosen Menschen die Chance zu geben, wieder in das Berufsleben integriert zu werden. Gerade weil wir nicht wollten, dass mit diesen Sonderprogrammen nur niederschwellige Tätigkeitsbereiche, die keiner Vorbildung bedürfen, abgedeckt werden, sind wir an die steirischen Gemeinden herangetreten. Hier ist ein großes Potential an Arbeitsplätzen vorhanden und es bieten sich unterschiedliche Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen. Die Tätigkeitsbereiche reichen von Hilfstätigkeiten (z.B. im Bereich der Ortsbildpflege) bis hin zur Kinderbetreuung im Sommerkindergarten, aber auch Urlaubsvertretungen im Büro sowie die Erstellung von Ortschroniken bzw. die Erarbeitung von Projektkonzepten die im Rahmen dieser geförderten Stellen durchgeführt werden. Es handelt sich hier eindeutig um zusätzliche Arbeitsplätze, welche die Gemeinden als Beschäftiger zur Verfügung stellen - durch die Beschäftigung der Transitarbeitskräfte werden keine bestehenden Arbeitsplätze gefährdet bzw. reduziert. Aufgrund des breiten Spektrums an Tätigkeiten können und werden bei der Suche nach geeigneten, förderbaren Transitarbeitskräften natürlich von unseren Beratern an den regionalen Geschäftsstellen die Qualifikationen der einzustellenden Personen berücksichtigt.
Die Vielfalt und das große Angebot an diesen Gemeindestellen können wir zur Verfügung stellen, weil wir mit gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten zusammen arbeiten. Die Beschäftigung vieler Menschen stellt natürlich auch einen großen administrativen Aufwand dar (An- und Abmeldungen, Lohnzahlungen, Exekutionen, alle weiteren Dienstgeberpflichten ...). Entsprechend Ihrem Vorschlag, die Anstellung direkt über die Gemeinden durchzuführen, möchte ich anmerken, dass dies in einigen fällen funktioniert, in vielen Fällen die Gemeinden aber einen Beschäftigungssupport benötigen. Für viele Gemeinden ist es schwierig, die geförderten Personen direkt zu beschäftigen, die Anmeldungen selbst durchzuführen (Gemeinderatsbeschlüsse wären notwendig, die Lohnzahlungen müssten bis zur Abrechnung der Förderung zum Teil von den Gemeinden vorfinanziert werden, der administrative Aufwand ist erheblich).
Es ist uns bewusst, dass der größte Teil der Transitarbeitskräfte im Anschluss an das geförderte Arbeitsverhältnis nicht von der jeweiligen Gemeinde übernommen werden wird. Es sollen durch diese Programme Maßnahmenziele wie die Stabilisierung der Arbeitskräfte, Orientierung, Vorbereitung auf Qualifizierung etc. erreicht werden. Bei Bedarf können die Transitarbeitskräfte im Rahmen der geförderten Arbeitsverhältnisse viele Beratungen und Betreuungen in Anspruch nehmen. Das geförderte Arbeitsverhältnis soll zur beruflichen (und sozialen) Integration beitragen und die erworbene Arbeitspraxis, die in der Zeit der geförderten Beschäftigung gemacht werden kann, soll unseren KundInnen nützen.
Dass unsere KundInnen mit dieser Art der Beschäftigung größtenteils sehr zufrieden sind, zeigen uns die Rückmeldungen. Wir haben seit dem heurigen Jahr die Möglichkeit die Meinungen der ProjektteilnehmerInnen abzufragen. Diese Form der Rückmeldung ist für jede(n) ProjektteilnehmerIn, der/die zumindest 35 Tage im Rahmen dieser Aktion beschäftigt war nach Ende des Arbeitsverhältnisses möglich und wird freiwillig und anonym durchgeführt. Für die Aktion Gemeinde wurden im Juni rund 200 TeilnehmerInnenmeinungen ausgewertet. Die Rückmeldungen sind durchwegs positiv. So wurden die Beschäftiger im Hinblick auf Einschulung, Arbeitsklima, Arbeitszeiten und Betreuung sehr gut bis gut bewertet. Den Fragenblock "wie beurteilen sie den Nutzen des Arbeitsverhältnisses als Vorbereitung auf ihre berufliche Zukunft, wie zufrieden waren sie alles in allem mit dem Arbeitsverhältnis und wie zufrieden waren sie mit der Dauer des geförderten Arbeitsverhältnisses" bewerteten die TeilnehmerInnen ebenfalls mit gut. Bedenkt man, dass die meisten TeilnehmerInnen die Dauer des Arbeitsverhältnisses als zu kurz empfinden, und dies in die Bewertung dieses Fragenkomplexes einfließt, lässt dies auch den Rückschluss zu, dass die meisten TeilnehmerInnen den Nutzen der Teilnahme an diesem Sonderprogramm als sehr hoch einschätzen! Mit der Aktion 4000 haben wir jetzt auch die Möglichkeit, jenen ProjektteilnehmerInnen, die es wünschen, eine geförderte Beschäftigung bis zu einem Jahr zu gewähren. Einige persönliche Rückmeldungen möchte ich Ihnen in der Folge noch aufzählen, da sie meiner Meinung nach zeigen, dass es Menschen gibt, die eine Projektteilnahme nicht missen möchten: "Ich bin dankbar für das Vertrauen, das man mir entgegengebracht hat; ich hatte das Gefühl endlich wieder gebraucht zu werden; ich hatte eine gute Betreuung; es ist auf meine persönliche Situation eingegangen worden; es war eine tolle Möglichkeit, wieder in einen geregelten Tagesablauf zu kommen; meine Deutschkenntnisse haben sich verbessert; ich konnte eine gute Praxis erwerben".
Zur Entlohnung der Transitarbeitskräfte möchte in anmerken, dass die Beschäftigungsträger laut Richtlinie für Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (Bundesrichtlinie) verpflichtet sind, strikt nach dem gültigen Kollektivvertrag zu entlohnen. Viele steirische Beschäftigungsträger wenden den BAGS-Kollektivvertrag an, der eine konkrete Vorgabe zur Entlohnung der Transitarbeitskräfte enthält (4 stufiges Entlohnungsschema - gestaffelt nach der Art der Tätigkeit). Natürlich soll es nicht passieren, dass unsere KundInnen nun im Rahmen der geförderten Beschäftigung weniger verdienen als sie Notstandshilfe beziehen würden. Bis jetzt wurden uns drei Fälle gemeldet, in denen der NH-Bezug tatsächlich höher gewesen wäre als die Entlohnung im Projekt - in jedem Fall konnten wir eine unbürokratische Lösung finden mit der die jeweilige Transitarbeitskraft zufrieden war.
Mir ist bewusst, dass wir mit solchen Programmen nie alle unsere KundInnen zufrieden stellen können; allerdings bestärken uns die Rückmeldungen unserer KundInnen auch, dass wir mit diesem Programm auf dem richtigen Weg sind und vielen Langzeitbeschäftigungslosen gerade in Zeiten der Krise damit eine Perspektive bieten können.
Freundliche Grüße, Karl-Heinz Snobe
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Mag. Karl Heinz Snobe
Landesgeschäftsführer
Arbeitsmarktservice Steiermark
A-8020 Graz, Babenbergerstr. 33
Tel: +43 (0) 316/7081-100
Fax: +43 (0) 316/7081-190
mailto:karl-heinz.snobe@ams.at
http://www.ams.at
Antwort der SPÖ frei nach dem Motto: Verleugnen und Lügen wo es nur geht.
Datum: Mon, 17 Aug 2009 12:34:31 +0200
Von: "SPÖ.Direkt" <direkt@spoe.at>
An: "Margit Schaupp" <m.schaupp@gmx.at>
Betreff: Re: Aktion 4000
Sehr geehrte Frau Schaupp!
Vielen Dank für Ihre E-Mail an den SPÖ-Bundesparteivorsitzenden Werner Faymann, der mich gebeten hat, Ihnen zu antworten.
ir haben natürlich Verständnis für Ihr Anliegen und möchten deshalb auch gerne zur "Aktion 4000" Stellung nehmen.
Ihre Sorge über unzureichende Entlohnung bei dem erwähnten Beschäftigungsprojekt, können wir entkräften. So wird Lohndumping durch konkrete Bestimmungen verhindert, indem zum Beispiel Förderungen nur ausbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber sich bei der Entlohnung an Kollektivverträge hält. Damit ist nachhaltig gesichert, dass den Arbeitslosen keine unzumutbaren Angebote gemacht werden (nach den Maßstäben des Arbeitslosenversicherungsgesetzes).
Ihr Anliegen, gemeinnützige Vereine von der "Aktion 4000" auszuschließen, können wir leider nicht erfüllen, da genau in diesem Bereich große Potentiale für die Beschäftigung von Arbeitslosen liegen. Außerdem handeln die Gemeinden mit relativer Autonomie was die Erfüllung ihrer Aufgaben betrifft. Ob eigenes Personal, überlassenes Personal oder externe DienstleisterInnen angestellt werden, hängt also allein von den Gemeinden ab. Die Forderung, alle ProgrammteilnehmerInnen direkt anzustellen, ist - wie Ihnen bereits Herbert Buchinger geschrieben hat - daher durch das AMS nicht erfüllbar.
Wie Ihnen auch bereits Herbert Buchinger geschrieben hat, wird natürlich niemand zu der Teilnahme am Beschäftigungsprogramm "Aktion 4000" gezwungen. Wie Sie allerdings sicher wissen, gibt es die Bestimmung, dass Arbeitslose bereit sein müssen, zumutbare Beschäftigungen anzunehmen, um weiter Sozialleistungen beziehen zu können.
Die "Aktion 4000" bietet zum einem Möglichkeiten für die Langzeitarbeitslosen, die auf diesem Weg zu einem interessanten Job kommen können, aber es ist auch eine Chance für die Gemeinden, denn diese erhalten auf diesem Weg wertvolle Unterstützung zur Erfüllung kommunaler Aufgaben.
Mit der "Aktion 4000 für Österreich" setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt, um in der Krise Arbeit zu schaffen. Gemeinsam mit dem im Nationalrat beschlossenen Arbeitsmarktpaket II werden mit all den Maßnahmen rund 40.000 Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen von SPÖ.Direkt von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0810 810 211 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Hürner
Leiterin SPÖ.Direkt
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SPÖ.Direkt >> Faymann. Der Kanzler auf Eurer Seite.
Tel.: 0810 810 211
Fax.: 01/535 96 83
mailto: direkt@spoe.at
web: http://www.spoe.at
Postanschrift:
Löwelstraße 18
1014 Wien
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Und zuletzt die Antwort vom Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer
bmask
BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT; SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ
Stubenring 1, 1010 Wien
DVR: 0017001
AUSKUNFT
Thomas Schüller
Tel: (01) 711 00 DW 6423
Fax: +43 (1) 7158255
Thomas.Schueller@bmask.gv.at
E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung
der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse
post@bmask.gv.at zu richten.
Frau
Margit Schaupp
Schöckelbachweg 43
8045 Graz
GZ: BMASK-435.004/0109-VI/4/2009 Wien, 20.08.2009
Betreff: Margit Schaupp - Aktion 4000
Sehr geehrte Frau Schaupp,
vielen Dank für Ihr Engagement im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Obfrau des Vereins AMSEL-Arbeitslose und das Interesse an der „Aktion 4000“, einem gemeindenahen Beschäftigungsprogramm.
Dieses arbeitsmarktpolitische Instrument soll von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen über eine Beschäftigung bei Gemeinden, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Das Arbeitsmarktservice hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Rahmenbedingungen für dieses Programm, wie mindestens kollektivvertragliche Entlohnung, festgelegt. Die Art der Beschäftigung, ob auf direktem Weg oder über Arbeitskräfteüberlassung gemeinnütziger Einrichtungen wurde hier bewusst nicht geregelt, um den betroffenen Einrichtungen alle Möglichkeiten verwaltungs- wie auch kostentechnischer Natur offenzuhalten.
Ich teile Ihre Hoffung, dieses Programm könnte für viele Betroffene ein Sprungbrett in eine weitergehende Beschäftigung sein, jedoch ist das Arbeitsmarktservice auf die Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeiten aus dem gemeindenahen Bereich angewiesen, weshalb es nicht möglich sein wird, für jede Person eine Tätigkeit nach deren Vorkenntnissen und Neigungen anzubieten.
Sie können versichert sein, dass das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, im Rahmen seiner Möglichkeiten, alles unternehmen wird, um den Missbrauch dieser Förderung zu verhindern und so einen arbeitsmarktpolitischen Erfolg dieses Programms zu ermöglichen und zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag.rer.soc.oec. Hannes Edlinger
Elektronisch gefertigt.
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