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Aktion Gemeinde - Zwangsarbeit auf steirisch feat. Othmar Pfeifer von ErfaMit besonderem Eifer bei der EInführung von Zwangsarbeit für Langzeitserwerbsarbeitslose zeigt die Stiermark unter Landeshauptmannstellvertreter Franz Voves: Im Rahmen von "Aktion Gemeinde" werden Langzeitsarbeitslose dazu verdonnert , 3 Monate für die Heimatgemeinde Zwangsarbeit zu verrichten. Diese wird beschönigend "gemeinnützige Arbeit" genannt. Die Forderung danach stammt ursprünglich von der FPÖ. In den 80er und Anfrang der 90er Jahre wurden derartige FPÖ-Forderungen von der SPÖ stets brüsk als faschistoid ("ordentliche Beschäftigungspolitik") zurück geweisen, nun ist es eben diese SPÖ, die diese Zwangsarbeit, kaum via grosser Koalition an der Macht, selbst einführt. Besonders in kleineren Gemeinde bedeutet diese Zwangsarbeit kann eine öffentliche Blossstellung bedeuten, weil sich diese Arbeitseinsätze a la Drittes Reich sich nicht verbergen lassen werden. Bezahlt werden die zwangsweise Beschäftigten vermutlich nach dem miesen BABE-KV, der Transitarbeitskräfte zu Menschen zwieter Klasses degradiert:
Zu verdanken haben wir diese menschenrechtswidrige Regelung im BABE-KV der Gewekrschaft gpa-djp, die lieber die TäterInnen als die Opfer der menschenrechtswidrigen Arbeitsmarktpolitik des Ex-ÖGB-Präsidenten Rudi Hundstorfer vertritt. Da die ZwangsarbeiterInnen nicht mehr als 6 Monate in einem beschäftigt werden, können diese keinen Betriebsrat wählen und haben auch sonst in der Gewekrschaft keine politische Vertretung. In der Steiermark sind folgende "gemeinnützige Beschäftigungsträger" für diese menschenrechtswidrige Zwangsarbeit verantwortlich:
Da die Arbeit suchenden laut unzureichend gekannzeichneten Propagandaartikel in "Die Woche" vom 1.7.2009 (es geht der Auftraggeber nicht hervor: SPÖ oder Land Steiermark?) zufolge offenbar auf Anordnung der Gemeinde auch im Verwaltungsdienst arbeiten, dürfte es sich bei den Arbeitsverträgen mit den "gemeinnützigen Beschäftigungsinitiativen" um Umgehungsverträge handeln. Die SPÖ bzw. das Land wirbt bei den Gemeinde für die Zwangsarbeiter mit dem Argument, daß diese den Gemeinden nichts kosten würden und vom AMS bezahlt würden. De facto dürfte es sich aber um Leiharbeit handeln. LeiharbeiterInnen sind aber nach den jeweiligen KVs in den Beschäftigerbetrieben zu bezahlen, also nach dem Kollektivvertrag für Gemeindebedienstete. Betroffen wenden sich daher bitte an das arbeitslosennetz mit den jeweiligen Arbeitsverträgen. Empfehlung, fall Zuweisung nicht abwendbar: Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abschliessen und auf Bezahlung nach Gemeinde-KV klagen! Ansonsten gilt das gleiche wie für alle anderen "Wiedereingleiderungsmassnahmen" nach der AlVG-Novelle 2007: Eine Zuweisung ohne begründung und vorhergehendem Ermittlungsverfahren über Defizite, die genau durch diese Masßnahme beseitigt werden, ist nach wie vor rechtswidrig, es sei denn, genau die die Maßnahme begründenden Vermittlungshindernisse wurden zuvor ordnungsmäß ermittelt (inkl. Recht auf Stellungnahme/Parteiengehöhr) und z.B. im Betreuungsplan nachweisbar dokumentiert! Die notleidenden Gemeinden hoffen so durch Gratisarbeit auf Kosten der Versicherungs- und SteuerzahlerInnen reguläre Arbeitsverhältnisse zu umgehen. Längerfristig könnten so durchaus reguläre Arbeitsverhältnisse durch AMS-ZwangsarbeiterInnen ersetzt werden. Es bleibt daher unverständlich, warum es seitends der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten keinen Protest einlegt gegen dieses flächendeckende Zwangsarbeitsprogramm , das uns an den Nationalsozialismus erinnert. Das Arbeitslosennetz wird laufend darüber berichten. Erster Bericht über "Aktion Gemeinde" mit dem alten Bekannte Othmar Pfeifer von Erfa ist auf dem Blog "son of sons" zu finden. Weitere Informationen
Allgemein:
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