arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
  Projekte
  Links
Gewerkschaft
Termine

Feedback
über uns
AKTIVE ARBEITSLOSE

  arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / AMS-Berichte / Zwangsarbeit

itworks Personalvermittlung - ein gemeinnütziger Personalüberlasser?

Bei dem sehr umstrittenen "gemeinnützigen Personalüberlasser" "itworks" handelte es sich nach um eine 100prozentige Tochter der "ÖSB Consulting GmbH", zu deren KundInnen SPÖ-nahe/kontrollierte Orgnanisationen wie die Volkshilfe, der waff oder die Magistratsämter der Stadt Wien zählen. Gegründet in den 80er Jahren in der Ära des legendären Sozialminister Alfred Dallinger war ein wesentlicher Schwerpunkt des Vereins ÖSB die ArbeiterInnenselbstverwaltung. Nach der Übernahme der ÖSB durch einen Grazer Immobilienmulti und Umwandlung in eine Ges.m.b.H. hat sich die ÖSB weit von ihren Wurzeln entfernt und ist nun offenbar zu einem willfährigen Erfüllungsgehilfen der rotschwarzblauen neoliberalen Arbeitsmarktpolitik geworden und scheint keine Probleme damit zu haben, ihr Geschäft zum Teil aufgrund von menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsprogrammen zu betreiben.

Laut AlVG-Novelle 2007 gibt es nun Wiedereingliederungsmaßnahmen in Form von "Arbeitsverhältnissen zur Wiederiengliederung", allerdings müssen diese echte Arbeitsverhältnisse sein (maximale überlassungsfreie Zeite laut SÖB-Richtlinie: 1/3 !!! [Download SÖB-Richtlinie als Word-Dokument]).

Bergründungspflicht: itworks ist eine vom AMS finanzierte arbeitsmarktpolitische Maßnahme die nach § 31 AMSG begründet werden muß! Eine Zuweisung ohne explizite Begründung bzw. Ermittlungsverfahren über Vermittlungshindernisse ist erst dann zulässig, wenn z.B. bereits im Betreuungsplan ein zusätzlich zur Langzeitsarbeitslosigkeit vorliegendes Vermittlungshindernis dokumentiert ist, das dem Betroffenen bekannt sein muss und er/sie Gelegenheit zur Stellungnahme hatte!

Vorsicht:

Wenn zu einem "Kurs" (Workshop, Arbeitstraining oder ähnliches) zugebucht wurde, muß einen in diesem Kurs angebotenen "Arbeitsvertrag" keinesfalls unterzeichnet, da "Transitarbeitsplätze" eben keine "sich bietenden Arbeitsgelegenheiten" sind. Siehe VwGH-Rechtssatz GZ 2006/08/0252 vom 19.9.2007

Auf keinen vor Ort auch nur irgendetwas unterschreiben! Bedenkzeit nehmen, alle Unterlagen mitnehmen und prüfen sowie Kopien davon dem arbeitslosennetz zukommen lassen!

Auch nicht vorschnell Formulare ausfüllen, da die Fragen zum Teil nicht beantwortet werden müssen (vor allem bei Zubuchung zu einem Kurs)!

Bei itworks steht Erfahrungsberichten von Betroffenen zufolge nicht so sehr die konkrete Leistungserbringung im Vordergrund, sondern sozialädagogische Betreuung und Arbeitssuche. Es handelt sich daher sunserer Meinung nach nicht um Arbeitsverhältnisse. Siehe VwGH-Rechtssatz GZ 2004/08/0148 vom 15.2.2006

Itworks wurde 2010 mit dem Big Brother Award ausgezeichnet: www.bigbrotherawards.at

Siehe auch:

Vor allem: Information über gemeinnützige Personalüberlasser sowie allgemein Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofe zu Transitarbeitsplätzen.

Musterbrief für eine Rechtsbelehrung an das AMS über Zumutbarkeit von "gemeinnützigen Personalüberlassern" 

Siehe auch:

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Media Austria Unterstützt von Media Austria
Webhosting & Webdesign