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Allgemeine Information zum Bereiche "Rechtshilfe"

Der Bereich Rechtshilfe wird nun laufend überarbeitet und erweitert. Die neue Gesetzeslage nach der AlVG-Novelle ist zumindest grossteils eingearbeitet.

Die neu mit existenzgefährdenden und menschenrechtswidirgen Bezugssperren aufgenommen AMS-Maßnahmen zur "Unterstützung bei der Arbeitssuche" sowie "Arbeitserprobungen" sind im Gesetz nicht näher geregelt, wodurch ein großer Interpretationsspielraum eröffnet wurde, dessen Grenzen erst durch die konkrete Rechtssprechung ausgelotet werden können.

Das ist prinzipiell der große Haken: Für die Schule und für die abhängige Erwerbsarbeit gibt es ein recht ausführliches Schul- bzw. Arbeitsrecht und auch politische VertreterInnen. Nur bei den Arbeit suchenden fehlt beides.

Auch wenn AMS-BeraterInnen, aber auch AK- und GewerkschaftsfuntkionärInnen, aufgrund der großen gesetzlichen und politischen Grauzonen so tun, als sei nun wieder alles rechtens, so gibt es doch grundlegendere Persönlichkeits- und Verfahrensrechte die auch nach der AlVG Novelle 2007 weiter bestehen. z.B. Schutz der Privatsphäre oder daß in Bescheiden nur dem "Beschuldigten" - nachweislich - zur Kenntnis gebrachte Sachverhalte aufgenommen werden dürfen.

Es ist daher notwendig, nach Zuweisung zu einer AMS-Maßnahme möglichst rasch sich nähere Details über diese Maßnahme und der beim AMS gespeicherten Daten (Betreuungsplan, ...) zu besorgen und etwas eingehender mit der Rechtsmaterie zu befassen. Dann finden sich oft genug noch jede Menge rechtswidriger Verhältnisse.

Und nicht zuletzt: Es gehören die politischen Ursachen bekämpft: Die Entrechtung der Arbeit suchenden dürfte von SPÖ und ÖVP - die ja die Verschlechterungen durch die AlVG-Novelle 2007 im Parlament beschlossen haben - durchaus politisch gewollt sein und ist ein Mittel, um einerseits die Arbeitslosenstatistiken im Kampf um WählerInnen zu schönen und andererseits die Rechte und Löhne immer mehr lohnabhängiger Menschen zu drücken (z.B. durch vermehrte Zwangszuweisungen in Leiharbeitsverhältnisse, die früher nicht mit Sperren bedrohbar waren).

 

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