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Keine Umgehung regulärer Kollektivvertragsrechte durch Transitarbeitsverhältnisse!

Antrag Mag. Ing. Martin Mair zum Wiener Regionalforum 2010 der Gewerkschaft gpa-djp

Anmerkung: Dieser Antrag wurde von der gpa-djp rechtswidrigerweise nicht anerkannt, weil die FSG-dominierte gpa-djp-Bürokratie behauptet, der Einreicher hätte durch ein internes, persönliches, kritisches Mail an Presseabteilungsmitarbeiter Martin Panholzer seinen Austritt aus der Gewerkschaft erklärt. Mit dieser rechtsberecherischen Vorgangswiese, könnte sich die gpa-djp wohl vieler kritscher Mitglieder entledigen ...

 

Ein neuer Trend in der Arbeitsmarktpolitik zur Verschleierung der Langzeitarbeitslosigkeit ist die verstärkte Zwangszuweisung unter Androhung des Existenzentzuges (Bezugssperre) von Langzeiterwerbslosen ArbeitnehmerInnen in sogenannte „Transitarbeitsplätze“. Diese sollen nach ursprünglicher Definition eine psychosoziale Betreuung von Menschen mit „Vermittlungshindernissen“ umfassen und den Zugang zum regulären Arbeitsmarkt erleichtern.

In der Praxis werden aber vermehrt Menschen zugewiesen, die keine persönlichen Vermittlungs¬hindernisse haben und direkt in einem regulären Arbeitsplatz einsetzbar wären, aber aufgrund fehlender Arbeitsplätze und der Diskriminierung durch die Wirtschaft keinen erhalten. Derartige Zwangsmassnahmen werden von den Betroffenen als schwer diskriminierend empfunden und schwere psychische/gesundheitliche Schäden zur Folge haben.

Zunehmend zeichnen sich „Transitarbeitsplätze“ dadurch aus, dass diese keine psychosoziale Betreuung enthalten, also de facto keine „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ sind, sondern wie bei der „Aktion Gemeinde“ bzw. der von der Regierung forcierten „gemeinnützigen Arbeit“ („Aktion 8000“) ihren Wesen nach reguläre Arbeitsverhältnisse sind, oft ohne dass nach regulären Kollektivverträgen zu zahlen. Dies geschieht in dem über „gemeinnützige Beschäftigungsträger“ angestellt wird und nur nach Transitarbeitsregelung von BAGS- und BABE-KV gezahlt wird, auch wenn Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsanweisungen z.B. von der Gemeinde kommen. Es werden beispielsweise in der Steiermark im Rahmen der „Aktion Gemeinde“ hoch qualifizierte Frauen als Putzkräfte in Gemeinden zwangsvermittelt, was für die betroffenen Frauen besonders entwürdigend ist.

Ein besonderes Problem stellen „gemeinnützige Personalüberlasser“ dar, die ganz besonders in Wien forciert werden (itworks, jobtransfer, trendwerk). Diese zeichnen sich dadurch aus, dass auf die unter Sperrdrohung zugewiesenen ArbeitnehmerInnen massiver Druck ausgeübt wird, auch schlecht bezahlte Personalüberlassungen bzw. Jobs anzunehmen. Die vom AMS-Österreich vorgegebenen Qualitätskriterien werden in der Regel nicht eingehalten (überlassungsfreie Zeit 1/3, erste Überlassung im Regelfall nach 3 Wochen). Der Trend, reguläre Arbeitsverhältnisse (Anstellungen) durch prekäre Leiharbeit zu ersetzen wird so vom AMS verstärkt mit dem Effekt dass reguläre Arbeitsverhältnisse und Einkommen der ArbeitnehmerInnen verstärkt unter Druck geraten.

Die Zuweisungen des AMS zu Transitarbeitsplätzen erfolgt in der Regel rechtswidrig, da nach der AlVG-Novelle 2007 die Langzeitsarbeitslosigkeit alleine keine Zuweisung rechtfertigt. Eine rechtskonforme Ermittlung von „Vermittlungshindernissen“ die genau durch die zugewiesene Massnahme beseitigt werden können, erfolgt im Regelfall nicht, es werden vermehrt Menschen ohne Vermittlungshindernisse unter Sperrdrohung zugewiesen.

Die Transitarbeitsregelungen enthalten den zwangsverpflichteten ArbeitnehmerInnen folgende sonst im Kollektivvertrag geregelten Rechte vor:

  1. Recht auf Einstufung nach Verwendung:
    Im BAGS-KV gibt es zwar vier Einstufungen mit 1.139 Euro für ungelernte Hilfskräfte bis 1.301 für koordinierend und selbständig arbeitende Arbeitskräfte, in der Regel wird allerdings in die niedrigste Stufe eingestuft. Auch ist der Unterschied von nicht einmal 200 Euro alles andere als angemessen für die breite Spannweite an in Frage kommenden Tätigkeiten.
  2. Recht auf Berücksichtigung der Ausbildung/Qualifikation:
    Weder BABE-KV noch BAGS-KV gestehen Transitarbeitskräften eine echte Berücksichtung der Qualifikation beim Gehalt zu. Selbst hochqualifizierte ForscherInnen oder Führungskräfte werden in der Praxis auf HilfsarbeiterInnenniveau heruntergedrückt.
  3. Recht auf Anrechnung der Berufserfahrung/Vordienstzeiten:
    Auch hier kennen BAGS-KV und BABE-KV keine Rechte der Arbeit suchenden Arbeit¬nehmerInnen: Selbst erfahrene ArbeitnehmerInnen werden auf Hilfsarbeiter- und AnfängerInnenniveau runter gedrückt.
  4. Recht auf Gehaltvorrückungen:
    Selbst bei mehrmaliger Zuweisung – was leider immer öfter die Praxis ist – zu „Transistarbeitsplätzen“ – für viele Langzeitarbeitslose leider schon Realität – erhalten die betroffenen ArbeitnehmerInnen keine Gehaltvorrückungen und werden so dauerhaft auf unterstem Niveau gehalten.
  5. Recht auf Interessenvertretung:
    Da „Transitarbeitsplätze“ in „sozialökonomischen Betrieben“ und „gemeinnützigen Beschäftigungsinitiativen“ in der Regel nicht mehr als 6 Monate dauern, dürfen„TransitarbeiterInnen“ keinen (eigenen) Betriebsrat wählen und haben so leider de facto noch auch in den Gewerkschaften keine Interessenvertretung.

BetreiberInnen von AMS-Zwangsmassnahmen, die die Transitarbeitsregelung von BAGS-KV oder BABE-KV anwenden, betonen gegenüber Betroffenen geradezu hämisch, dass doch alles in Ordnung sei und mit der Gewerkschaft kollektivvertraglich geregelt sei. Dadurch wird das Ansehen der Gewerk¬schaften schwer geschädigt. Viele Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen treten auch deshalb aus den Ge¬werk¬schaften aus.

Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen haben oft jahrzehntelang in die Gewerkschaftskassa eingezahlt und haben daher ein Recht darauf, vor den oft sinnlosen und entwürdigenden AMS-Zwangsmassnahmen geschützt zu werden. Die Solidarität zwischen Arbeit habenden und Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen gehörte in der Gründungszeit der Gewerkschaften zu den fundamentalen Grundlagen der Ge¬werk¬schaften.

Das Landesforum der gpa-djp fordert daher:

  • Schluss mit dem Missbrauch der TransitarbeiterInnenregelung zur Umgehung regulärer Kollektivverträge!
  • Strengere Regelung der TransitarbeiterInnenregelung, die garantiert, dass nur vermindert leistungsfähige Menschen auf einen Transitarbeitsplatz zugewiesen werden können und diese dort auch jene Unterstützung erhalten, die es ihnen ermöglicht, wieder einen reguläre Arbeit leisten zu können.
  • Keine erneute Zuweisung zu Transitarbeitsplätzen gegen den Willen der Betroffenen
  • Zur „Integration“ in die Gesellschaft gehört auch die Teilhabe an deren Reichtum: Mindestlohn von 1.300 Euro auch für TransitarbeiterInnen sowie Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikation.
  • Keine existenzgefährdenden Bezugssperren, die letztlich dazu dienen, den Druck zur Annahme schlecht bezahlter, prekärer Arbeitsverhältnisse zu erhöhen.
  • Gesetzlich geregelte Einführung von ArbeitslosenbetriebsrätInnen bzw, ArbeitslosensprecherInnen in allen AMS-Massnahmen!

Die gpa-djp verpflichtet sich daher:

  • Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen über deren Rechte wirksam aufzuklären
  • Klagen Betroffener gegen die Umgehung regulärer Kollektivverträge zu unterstützen
  • Die gewerkschaftliche Organisierung von Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen zu unterstützen
  • Die Arbeit der von der Arbeiterkammer und den Gewerkschaften entsandten ArbeitnehmerInnenvertreterInnen in den AMS-Gremien verstärkt zu koordinieren und sicherzustellen, dass diese ArbeitnehmerInnenvertreterInnen von Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen, die von AMS-Zwangsmaßnahmen betroffen sind, über Rechtsverletzungen (Bezugsperren!) durch das AMS informieren können.

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