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Keine Umgehung regulärer Kollektivvertragsrechte durch Transitarbeitsverhältnisse!Antrag Mag. Ing. Martin Mair zum Wiener Regionalforum 2010 der Gewerkschaft gpa-djpAnmerkung: Dieser Antrag wurde von der gpa-djp rechtswidrigerweise nicht anerkannt, weil die FSG-dominierte gpa-djp-Bürokratie behauptet, der Einreicher hätte durch ein internes, persönliches, kritisches Mail an Presseabteilungsmitarbeiter Martin Panholzer seinen Austritt aus der Gewerkschaft erklärt. Mit dieser rechtsberecherischen Vorgangswiese, könnte sich die gpa-djp wohl vieler kritscher Mitglieder entledigen ...
Ein neuer Trend in der Arbeitsmarktpolitik zur Verschleierung der Langzeitarbeitslosigkeit ist die verstärkte Zwangszuweisung unter Androhung des Existenzentzuges (Bezugssperre) von Langzeiterwerbslosen ArbeitnehmerInnen in sogenannte „Transitarbeitsplätze“. Diese sollen nach ursprünglicher Definition eine psychosoziale Betreuung von Menschen mit „Vermittlungshindernissen“ umfassen und den Zugang zum regulären Arbeitsmarkt erleichtern. In der Praxis werden aber vermehrt Menschen zugewiesen, die keine persönlichen Vermittlungs¬hindernisse haben und direkt in einem regulären Arbeitsplatz einsetzbar wären, aber aufgrund fehlender Arbeitsplätze und der Diskriminierung durch die Wirtschaft keinen erhalten. Derartige Zwangsmassnahmen werden von den Betroffenen als schwer diskriminierend empfunden und schwere psychische/gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Zunehmend zeichnen sich „Transitarbeitsplätze“ dadurch aus, dass diese keine psychosoziale Betreuung enthalten, also de facto keine „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ sind, sondern wie bei der „Aktion Gemeinde“ bzw. der von der Regierung forcierten „gemeinnützigen Arbeit“ („Aktion 8000“) ihren Wesen nach reguläre Arbeitsverhältnisse sind, oft ohne dass nach regulären Kollektivverträgen zu zahlen. Dies geschieht in dem über „gemeinnützige Beschäftigungsträger“ angestellt wird und nur nach Transitarbeitsregelung von BAGS- und BABE-KV gezahlt wird, auch wenn Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsanweisungen z.B. von der Gemeinde kommen. Es werden beispielsweise in der Steiermark im Rahmen der „Aktion Gemeinde“ hoch qualifizierte Frauen als Putzkräfte in Gemeinden zwangsvermittelt, was für die betroffenen Frauen besonders entwürdigend ist. Ein besonderes Problem stellen „gemeinnützige Personalüberlasser“ dar, die ganz besonders in Wien forciert werden (itworks, jobtransfer, trendwerk). Diese zeichnen sich dadurch aus, dass auf die unter Sperrdrohung zugewiesenen ArbeitnehmerInnen massiver Druck ausgeübt wird, auch schlecht bezahlte Personalüberlassungen bzw. Jobs anzunehmen. Die vom AMS-Österreich vorgegebenen Qualitätskriterien werden in der Regel nicht eingehalten (überlassungsfreie Zeit 1/3, erste Überlassung im Regelfall nach 3 Wochen). Der Trend, reguläre Arbeitsverhältnisse (Anstellungen) durch prekäre Leiharbeit zu ersetzen wird so vom AMS verstärkt mit dem Effekt dass reguläre Arbeitsverhältnisse und Einkommen der ArbeitnehmerInnen verstärkt unter Druck geraten. Die Zuweisungen des AMS zu Transitarbeitsplätzen erfolgt in der Regel rechtswidrig, da nach der AlVG-Novelle 2007 die Langzeitsarbeitslosigkeit alleine keine Zuweisung rechtfertigt. Eine rechtskonforme Ermittlung von „Vermittlungshindernissen“ die genau durch die zugewiesene Massnahme beseitigt werden können, erfolgt im Regelfall nicht, es werden vermehrt Menschen ohne Vermittlungshindernisse unter Sperrdrohung zugewiesen. Die Transitarbeitsregelungen enthalten den zwangsverpflichteten ArbeitnehmerInnen folgende sonst im Kollektivvertrag geregelten Rechte vor:
BetreiberInnen von AMS-Zwangsmassnahmen, die die Transitarbeitsregelung von BAGS-KV oder BABE-KV anwenden, betonen gegenüber Betroffenen geradezu hämisch, dass doch alles in Ordnung sei und mit der Gewerkschaft kollektivvertraglich geregelt sei. Dadurch wird das Ansehen der Gewerk¬schaften schwer geschädigt. Viele Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen treten auch deshalb aus den Ge¬werk¬schaften aus. Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen haben oft jahrzehntelang in die Gewerkschaftskassa eingezahlt und haben daher ein Recht darauf, vor den oft sinnlosen und entwürdigenden AMS-Zwangsmassnahmen geschützt zu werden. Die Solidarität zwischen Arbeit habenden und Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen gehörte in der Gründungszeit der Gewerkschaften zu den fundamentalen Grundlagen der Ge¬werk¬schaften. Das Landesforum der gpa-djp fordert daher:
Die gpa-djp verpflichtet sich daher:
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