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Rechtsinfo Anfrage

 

Wird vor Vertragsunterzeichnung die falsche Auskunft gegeben, die Unterzeichnung sei nicht verpflichtend, liegt keine "Vereitelung" vor

Geschäftszahl: 2009/08/0111

Entscheidungsdatum: 07.09.2011

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1 idF 2007/I/104;
AlVG 1977 §10 Abs3;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs7 idF 2007/I/104;
AlVG 1977 §9 idF 2007/I/104;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Entscheidungstext (Auszug)

Die belangte Behörde hat aber ihren Bescheid im Wesentlichen (lediglich) darauf gestützt, dass dem Beschwerdeführer auf seine Frage, ob er zur Unterfertigung des ihm vorgelegten Vertrages verpflichtet sei, die - angesichts der Verpflichtung, wie sich aus § 9 AlVG ergibt - unrichtige Antwort gegeben wurde, dass er dazu nicht verpflichtet sei. Damit kann dem Beschwerdeführer kein Verhalten vorgeworfen werden, dass eine Weigerung iSd § 10 Abs. 1 AlVG auch in subjektiver Hinsicht darzustellen vermag.

Der angefochtene Bescheid war daher wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 VwGG aufzuheben.

 

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