Neben nützlichen Informationen für
Arbeitssuchende werden hier Hintergrundinfos zum Thema Arbeitslosigkeit
und zu Möglichkeiten, die Erwerbslosigkeit sinn- und lustvoll
zu gestalten, aufbereitet werden. Jede Form der Mitarbeit ist herzlichst
willkommen! Wenn Sie über den Fortgang von Abeitslosennetz
informiert werden wollen, dann abonnieren Sie bitte unseren Newsletter
Rechtsberatung, Fallbegleitung
arbeitslosennetz
Martin Mair
Tel. +43 1 3677487
Mobil: +43 676 3548310
E-Mail: mm ** mediaweb.at
AMSand
Jeden Donnerstag
18 - 20 Uhr
Amerlinghaus
Stiftgasse 8
1060 Wien
amsand.office ** aon.at
Hinweis
Aufgrund zwanghafter Versuche des AMS für Minister Bartenstein mit
allen Mitteln die offiziellen Arbeitslosenzahlen nach unten zu drücken
konzentrieren sich die Angebote auf Akuthilfen gegen AMS-Zwangsmaßnahmen.
Weitere Themen (Infos über sinnvolle Nutzung von AMS-Angeboten, Alternativen
zum AMS, Tipps für Jobsuche, ....) sobald das Redaktionssystem in
Betrieb geht: voraussichtlich Anfang 2008
Arbeitslosennetz - Die Plattform für
aktive, ehemalige, zukünftige, potentielle Arbeitslose und alle die
noch gar nicht wagten, daran zu denken! (im Aufbau)
Altersdiskriminierung - was kann ich tun?
Diskussion zu den rechtlichen Möglichkeiten
Dienstag, 9.9.2008 um 18 Uhr
Amerlinghaus, 1070 Wien, Stiftgasse 8
Es referieren VertreterInnen des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Mag. Volker Frey und Dr.in Barbara Günther (www.klagsverband.at)
Veranstalterin: Institut für Alterskompetenzen (www.alterskompetenzen.info) in Kooperation mit Erwerbsloseninitiativen
ACHTUNG: Der geänderte Rechtsstand durch die AlVG-Novelle ist leider noch nicht ganz im Bereich Rechtsinfo eingearbeitet. Die hoffentlich erfolgt in den kommenden Wochen! (Der Arbeit ist viel, der ArbeiterInnen wenige ...)
Zumutbarkeit "sozialökonomischer Betriebe" (SÖBs) insbesondere "gemeinnütziger Personalüberlasser": Solange die Qualitätsrichtlinien des AMS-Verwaltungsrates beschlossen sind, darf das AMS bis auf weiteres keine Bezugssperren androhen !!!
Das AMS muß diese Richtlinie gemäß Auskunftspflichtgesetz bekanntgeben!