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Der Fall Gitta Zöllner: Spiessrutenlauf auf österreichisch
Anmerkung: Material zum Fall Erfa (Protokolle, Bescheide, Berufungen) folgen in Kürze
Böses ahnte Frau Gitta Zöllner wohl, als Sie Anfang September 2008 eine "Einladung zum Informationstag und zur Jobbörse mit Bewerbungsgespräch" am 10.9.2009 im AMS Graz, Niesenberggasse 67 " 69 erhielt. Ein nicht näher spezifizierter Kurs "Schritt für Schritt " bzw. ein Kurs "Qualifizierung zählt" wurden angeboten. Weder genaue Art der Maßnahme noch deren Dauer wurden in der Einladung genannt. Der Kurse sei "die Vorbereitung und Qualifizierung für ein Arbeitsverhältnis".
Frau Gitta Zöllner "die damals nur noch 2 Jahre bis zur vorzeitigen Pension hatte - war bis zur Jahrtausendwende eine durchgängige Berufskarriere als qualifiziert Sekretärin hatte und zuletzt als Chefsekretärin arbeitete. Im Laufe Ihrer Berufslaufbahn hatte sie zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen besuchte und am Anfang ihrer ersten Arbeitslosigkeit 1999 das Diplom des Wifi-Lehrgangs Wirtschaftssekretärin gemacht und so auch ihre Kenntnisse für die Jobsuche auf den neuesten Stand gebracht.
Gitta Zöllner musste schon einmal eine fragwürdige "Wiedereingliederungsmaßnahme" namens "Stop and Go" über sich ergehen lassen, die rein gar nichts gebracht hatte.
"Nicht schon wieder" dachte Frau Gitta Zöllner wohl und nahm sich als Vertrauensperson Margit Schaupp, Obfrau des Arbeitslosenvereins AMSEL mit, um gemeinsam Licht in Dunkel zu bringen.
In einem kurzen Vortrag schilderte Frau Kristiane Prach von ErfA und Arno List vom AMS Graz in den schillernden Farben die angeblichen Vorzuge des ErfA-Programms "Schritt für Schritt". In einem vorgeschalteten zweiwöchigen Kurs würde allerlei geboten:
- Casemanagement
- Abklärung fachlicher und sozialer Kompetenzen
- Selbstkompetenz und Einzelcoaching
Für Frau Gitta Zöllner, die bereits die AMS-Maßnahme gemacht hatte, waren diese Schlagwörter (im wahrsten Sinne) bereits vertraut.
Dem schließe sich ein zweiwöchiges Praktikum an, bei dem der AMS-Bezug weiter laufe und anschließend würde ErfA eine mehrwöchige Tranisarbeitsstelle organisieren, die laut BAGS-KV als Transitarbeitskraft mit ca. 1.100 Euro Brutto entlohnt werden.
So weit so schlecht. Anschließend wurde erwartet, dass die TeilnehmerInnen der "Jobbörse" sich um diese "Arbeitsplätze" in Einzelgesprächen bewerben.
Im Einzelgespräch teilte Gitta Zöllner die Bedenken über die Sinnlosigkeit der AMS-Maßnahme mit, da sie schon mehrer Maßnahmen und Praktika gemacht habe und alleine aufgrund ihres Alters diskriminiert werden. Gitta Zöllner wies darauf hin, dass eine Bezahlung als Transitarbeitskraft, die netto weniger ausmache als ihr AMS-Bezug, wenig motivierend seien.
ErfA stellte Bürostellen in der freien Wirtschaft, im Magistrat Graz und bei ErfA selbst in Aussicht, ohne ein konkretes, spezifisches Angebot zu stellen. Beim Magistrat Graz hatte Gitta Zöllner schon einmal ein Praktikum gemacht und es wurde ihr nachher mitgeteilt, dass aufgrund des (hohen) Alters, keine Weiterbeschäftigung möglich sei. Die Aussicht, noch einmal bei dieser sie zuvor wegen dem Alter diskriminierenden Stelle auf Kosten der Versicherungs- und Steuerzahler Gratisarbeit fürs Magistrat zu leisten zu müssen, schien Gitta Zöllner keine echte Zukunftsperspektive zu sein.
Warum die Veranstaltung als "Jobbörse" bezeichnet wurde, wenn es dann doch keine konkreten Jobangebot gab, blieb ebenfalls unklar.
Gitta Zöllner und Margit Schaupp beharrten darauf, dass Gitta Zöllner rechtskonform mitgeteilt werde, ob sie an der Maßnahme teilnehmen müsse oder nicht. Gitta Zöllner erhielt nach langer Diskussion, die offenbar aneinander vorbei lief, zwar von Kristiane Prach eine Einladung von ErfA zum Kursbeginn in die Hand gedrückt, aber nach wie vor keine rechtskonforme schriftliche Zuweisung mit rechtskonformer Begründung und Rechtsbelehrung. Arno List seitens des AMS konnte auch nicht sagen, ob eine Weigerung dieses "Stelle" anzunehmen, eine Sperre nach sich ziehe, da er nur eine Meldung an den Sachbearbeiter schreibe, aber selbst nicht die Entscheidung über eine Bezugsperre treffe. So weit so Schmecks.
Doch Frau Gitta Zöllner gab nicht auf, Klarheit zu verlangen. Wenige Tag vor dem ersten Tag des Kurses besuchte sie kurzerhand gemeinsam mit Margit Schaupp ErfA vor Ort, um sich den angeblich angebotenen Arbeitsplatz anzuschauen. Beide verlangte nähere Auskünfte über die "Arbeitsstelle" von Kristiane Prach und Othmar Pfeifer. Othmar Pfeifer stellte zwar eine höherwertige Büroarbeit in Aussicht, beharrte aber offenbar rechtswidrigerweise darauf, dass er nicht mehr als die rund 1.100 Euro brutto der Transitarbeitskräftereglung des BAGS-KV zahlen könne. Die 1.100 Euro brutto stellen laut BAGS-KV nur die Entlohnung für die niedrigste von vier Verwendungsstufen vor, Gitta Zöllner wäre aber als qualifizierte Chefsekretärin nach der zweithöchsten Verwendungsstufe zu entlohnen gewesen.
Auch das Begehren, eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob Gitta Zöllner nun gesetzlich verpflichtet sei, diese Maßnahme zu machen verlief ins Leere. Einem Bericht von ErfA über dieses Besprechung fügte Arno List vom AMS Graz folgende bezeichnende Anmerkung hinzu: "Es wird in der Praxis nicht machbar sein, dass eventuell zukünftige Maßnahmenteilnehmerinnen und "teilnehmer (ob mit oder ohne Begleitung) schon vor dem Maßnahmenbeginn zu den Institutionen gehen und dort mit dem Träger längere Diskussionen führen." Mit welcher Rechtsgrundlage Herr List einem das Einholen von Informationen verbieten will, verrät der eilfertige AMS-Mitarbeiter aber nicht.
Am 22.9.2009 sollte nun die Wiedereingliederungsmaßnahme starten, zu der Frau Gitta Zöllner nach wie vor keine rechtskonforme Zuweisung in der Hand hielt. Stattdessen wurde Frau Gitta Zöllner wieder in einem Einzelgespräch von Frau Prach bearbeitet, wobei Frau Gitta Zöllner standhaft dabei blieb, eine rechtsverbindliche Anweisung zu verlangen. ErfA stellte Frau Gitta Zöllner zwar Bürostellen bei Betrieben in der Freien Wirtschaft, im Magistrat Graz und bei ErfA selbst in Aussicht. Eine Stelle in der Wirtschaft oder beim Magistrat wäre aber rechtlich als Personalüberlassung zu werten, bei der die Transitarbeitskräfte keinesfalls schlechter bezahlt werden dürfen, als die regulären ArbeitnehmerInnen in diesen Betrieben. Von einer rechtskonformen Bezahlung war aber nicht die Rede, ErfA dürfte als in völliger Missachtung des Arbeitskräfteüberlassergesetzes die regulären Kollektiverträge bzw. betriebsüblichen Bezahlung umgehen.
Im Bericht an das AMS ist davon natürlich nicht die Rede, dafür wird Frau Gitta Zöllner unterstellt folgendes gesagt zu haben: "Ich trage die vollkommene Verantwortung welche sich für mich durch die regionale Geschäftsstelle Graz ergeben könnten." Ob Erfa auch die Verantwortung trägt, wenn das Arbeitskräfteüberlassergesetz systematisch gebrochen wird und die zustehende Entlohnung den "Transitarbeitskräften" vorenthalten wird?
AMS-Bescheide: Schreibtischtäterinnen in Fahrt
In der Folge wurde Frau Gitta Zöllner, die nach wie vor keine schriftliche Zuweisung zur AMS-Zwangsmaßnahme ErfA hatte, offenbar rechtswidriger Weise der Bezug gestrichen. Der Bescheid des AMS Niesenberggasse, gezeichnet von der Geschäftsstellenleiterin Dagmar Zöhrer, ist auf jeden Fall rechtswidrig: Es besteht lediglich aus ein paar Textbausteinen und als Begründung der Sperre bzw. Ergebnis des angeblichen "Ermittlungsverfahren" aus dem lapidaren Satz "Da Sie sich weigerten an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (ErfA) teilzunehmen."
Derartige standardisierte "Bescheide", die mit keinem Wort auf die Einwände der betroffenen Person eingehen bzw. die selbst aktenkundige Sachlage ignorieren sind nach laufender Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshof prinzipiell rechtswidrig. Frau Dagmar Zöhrer kann das aber egal sein, denn diese Rechtsbrüche haben System beim AMS und werden in der Regel von der übergeordneten Ebene, den Landesgeschäftsstellen, willfährig gedeckt. In diesem Fall besonders frech: Der Bescheid wurde auch entgegen den Richtlinien des AMS Österreich noch vor Gewährung des Parteiengehörs, ein Grundsatz des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes, gesperrt.
Mit Hilfe der Arbeiterkammer Steiermark legte Gitta Zöllner Berufung gegen diesen rechtswidrigen Bescheid ein, in dem auf fehlende Begründung, fehlende Erhebung der angeblichen Vermittlungshindernisse usw. hingewiesen wird. Auch wird eine aufschiebende Wirkung beantragt. Im Betreuungsplan wird Gitta Zöllner nämlich als unmittelbar vermittelbar beschrieben und es werden auch dementsprechend keine Vermittlungshindernisse angeführt. Wörtlich heißt es: "Sie können sofort eine Arbeitsstelle" aufnehmen.
Aber auch die Landesgeschäftsstelle schaltet auf stur und zeigt sich nicht gewillt, auf das geltende Recht in Österreich einzugehen, geschweige denn, dieses umzusetzen: Der von Dr. Andrea Siuka unterzeichnete Bescheid fasst immerhin die bereits bei ErfA als auch bei der Niederschrift im AMS vorgebrachten Einwände, ebenso wie jene der Berufung, geht auf diese sachlich nicht ein und wischt diese einfach mit der pauschalen Behauptung vom Tisch, dass die Erforderlichkeit der Wiedereingliederungsmaßnahme "offenkundig" sei, was einem nicht näher benannten Urteil des Verwaltungsgerichtshofes möglich sei. An den Haaren herbeigezogen ist auch die Behauptung, die Einstellung vor dem Parteiengehör sei möglich, "wenn Umstände bekannt werden, die den Bezug einer Arbeitslosenversicherungsleistung ausschließen könnten." Von einer Möglichkeitsform, also von reinen Vermutungen, ist im Arbeitslosenversicherungsgesetz im Paragraf 24 ("Einstellung und Berichtigung des Arbeitslosengeldes") nicht die Rede, sondern rein von Fakten.
Auffallend am Bescheid ist, dass Andrea Siuka "auffällt", dass "im Laufe Ihrer Betreuung auf Ihren Berufswunsch als Bürokauffrau Rücksicht genommen wurde." Der AMS-Juristin Andrea Siuka ist offenbar nicht der Paragraf 29 des Arbeitsmarktservicegesetzes als Ziel des AMS festgeschrieben steht, auf "effiziente Weise die Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften auf Arbeitsplätze herbeizuführen, die möglichst eine den Vermittlungswünschen des Arbeitsuchenden entsprechende Beschäftigung bieten".
Auch fantasiert Andrea Siuka etwas von "Arbeitstugenden", die einem bei Erfa beigebracht würden und Gitta Zöllner, die laut Betreuungsplan sofort eine Arbeit aufnehmen könne, "offenkundig" fehlen würden. Der Begriff "Arbeitstugend" kommt in keinem Gesetz vor und passt wohl eher in einen faschistischen als in einen demokratischen Staat. Andrea Siuka versucht aus zwei Rückmeldungen von AMS-Zwangsmaßnahmen eine allgemeine Arbeitsunwilligkeit zu konstruieren: Gitta Zöllner sei "häufig nicht zuvorkommend" und verhalte sich nicht kooperativ. Frau Andrea Siuka ist offenbar folgender Rechtssatz des Verwaltungsgerichtshofes völlig unbekannt: "Ob ein Arbeitsloser eine ihm angebotene Beschäftigung gerne oder ungerne annimmt, ist unerheblich." (VwGH Geschäftszahl 98/08/0175). Erst recht gilt das für Wiedereingliederungsmaßnahmen des AMS in Form von Zwangsmaßnahmen!
Als besondere Zugabe konstruiert Andrea ein mangelndes Interesse an der Aufnahme einer Erwerbsarbeit darin, dass Frau Gitta Zöllner in ihrem Lebenslauf eine "Bauherrentätigkeit" im Zuge der Errichtungen ein (des eigenen) Wohnhauses ausgeübt hätte und in einem "landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb" mitgearbeitet hätte. Diese Punkte nahm Frau Gitta Zöllner allerdings erst auf Druck des AMS in einem Bewerbungskurs in ihren Lebenslauf auf. Laut Andrea Siuka würde daher Gitta Zöllner die "Versichertengemeinschaft" "über Gebühr über den ‚Konsum’ langjähriger Leistungen ... belasten." Waren früher die Schreibtischtäter um die "Volksgemeinschaft" besorgt, muss nun eine "Versichertengemeinschaft" herhalten, von der die Obrigkeit natürlich weiß, was gut für diese ist.
Schreibtischtäterin Andrea Siuka kümmert sich also einen feuchten Dreck um das geltende Gesetz, denn sie erkennt ja offenbar was "offensichtlich" ist. Dass im Sinne der Manuduktionspflicht des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes nicht nur das zu suchen ist, was gegen die Bescheid anfechtende Person spricht, sondern auch das, was für diese spricht, scheint nicht in das offensichtlich absonderliche Rechtsverständnis von Andrea Siuko und wohl vielen anderen AMS-JuristInnen zu passen.
Das AMS findet es nicht einmal der Mühe wert, den Antrag auf aufschiebende Wirkung " so wie es das Verwaltungsrecht vorsieht " mit einem eigenen Bescheid zu behandeln. Gitta Zöllner wartet bis heute vergebens auf den ihr zustehenden Bescheid.
Der Gang zum Verwaltungsgerichtshof war daher die logische Folge. Die Arbeiterkammer Steiermark sah sich aufgrund des offensichtlich ignoranten Verhaltens dazu animiert, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu übernehmen.
Dass Andrea Siuka auch in der Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof wenig Neues zu vermelden weiß und weiterhin an einer sehr einseitigen Rechtsauslegung festhält, überrascht keinesfalls. Andrea Siuka geht dabei auch auf die neue Rechtslage ein, ohne diese auch logisch korrekt anwenden zu können: Obwohl das Gesetz nun festhält, dass Langzeitarbeitslosigkeit alleine keine Begründung einer Wiedereingliederungsmaßnahme ist " das ALVG spricht nämlich von "längeren Arbeitslosigkeit in Verbindung mit bestimmten bereits z.B. im Betreuungsplan (§ 38c AMSG) erörterten Problemlagen " behauptet Andrea Siuka stur, diese alleine reiche zur Begründung aus. Andrea Siuka orakelt nur etwas von "es wurde auch begründet, dass die Langzeitsbeschäftigungslosigkeit ihre Ursache nicht nur im Fehlen fachlicher Kenntnisse haben kann, sondern auch Mangel anderer Kenntnisse, die eher im Bereich der Soft Skills zu finden sind." Entsprechende Ergebnisse eines rechtskonformen Ermittlungsverfahrens sind weder im Betreuungsplan noch sonst wo dokumentiert, geschweige denn Frau Gitta Zöllner in dokumentierter Weise zur Kenntnis gebracht worden.
Frau Gitta Zöllner wird wohl auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes warten müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Die SchreibtischtäterInnen im AMS werden dennoch weiter nach Lust und Laune das Recht biegen und brechen, denn die Amtshaftung und die Strafbestimmungen über den Amtsmissbrauch verlangen den Nachweis einer Schädigungsabsicht bzw. bewussten Rechtsbrechung, was im allgemein schwer bis gar nicht von Außen nachgewiesen werden kann. Dieser blinde Fleck im Rechtssystem Österreichs wird wohl nicht ganz zufällig sein ...
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