Menschenrechte ade - Schritt für Schritt in Richtung Zwangsarbeit mit Erfa

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Menschenrechtspreisskandal:
AAuml;uszeichnung für menschenrechtswidrige steirische AAuml;MS-Zwangsmassnahme ErfAAuml;

Menschenrechte ade - Schritt für Schritt in Richtung Zwangsarbeit mit Erfa

Obwohl ErfAAuml; mit dem Menschenrechtspreis ausgezeichnet wurde, verletzt die von ErfAAuml; im AAuml;uftrag des AAuml;MS durchgeführte Zwangsmassnahme aufgrund des herrschenden Gesetzes und dessen Umsetzung durch das AAuml;MS zahlreiche im "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", auch "UN-Sozialpakt genannt" sowie weitere in anderen Konventionen festgeschriebenen Menschenrechte.

Recht auf freie Berufswahl:

ErfAAuml; verspricht zwar in der Selbstdarstellung ,,passgenaue AAuml;nstellungen" verspricht, sind die angebotenen Stellen durchaus in untersten Qualifikationsniveau angesiedelt, wie zum Beispiel das Reinigen von Flüssen von eingwanderten Pflanzen, Holzhacken usw.. Das AAuml;MS weist aber Langzeiterwerbsarbeitslose ungeachtet deren Qualifikationen ErfAAuml; zu. Höher qualifizierte Menschen mit großer Berufserfahrung empfinden daher die Zwangszuweisungen zu ErfAAuml; und anderen "AAuml;MS-Partnern" als dequalifizierend und schwer demütigend. Neben der ehemaligen Chefsekretärin Gitta Z. &AAuml;uml;ußert ein Buchhalter im Internetforum soned.at seinen Unmut über die Zuweisung.

Da ErfAAuml; in der öffentlichen Wahrnehmung und laut Selbstdarstellung in erster Linie für Randgruppen wie Punks, Drogensüchtige, AAuml;lkoholiker, Obdachlose arbeitet, können qualifizierte Menschen eine Zuweisung zu ErfAAuml; als bloßstellend empfinden. Bereits vor Jahren beurteilte der Verwaltungsgerichtshof die Zwangszuweisung eines Tiroler AAuml;rbeitslosen als Verkäufer zur Innsbrucker Obdachlosenzeitschrift 20er wegen des bloßstellenden Charakters als rechtswidrig (VwGH GZ 2004/08/0053).

Recht auf angemessene Bezahlung (AAuml;rtikel 7.3.),
Recht auf angemessenen Lebensunterhalt durch AAuml;rbeit (AAuml;rtikel 7.4.),
Recht auf Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (AAuml;rtikel 11.1.):

ErfAAuml; bietet egal welche AAuml;usbildung und welche Berufserfahrung ein zwangsweise zugewiesener Mensch hat, den gleich niedrigen Lohn von rund 1.000 Euro Brutto (jetzt 1.050 Euro brutto) an. Das ist die niedrigste Stufe für ungelernte AAuml;rbeiter für "Transitarbeitskräfte" nach BAAuml;GS-KV. Der allen angebotene Lohn ist nur knapp über der AAuml;rmutsschwelle und weit unter der Niedriglohnschwelle von ca. 1.600 Euro! Von einer Teilhabe von am Reichtum der Gesellschaft kann also bei weitem nicht gesprochen werden. Worin ErfAAuml;s "Integrationsleistung" bei diesen Hungerlöhnen liegen soll, bleibt fragwürdig.

Im konkreten Fall, hatte Gitta Z. Eine höhere Notstandshilfe als ihr an Lohn von ErfAAuml; geboten wurde. Laut AAuml;MS-Protokoll hatte ErfAAuml; zwar eine anspruchsvollere Büroarbeit, die Erstellung von Seminarunterlagen, angeboten, Otmar Pfeifer erklärte aber der Betroffenen gegenüber, er könne nicht mehr Lohn zahlen, obwohl der bei ErfAAuml; angewandte BAAuml;GS-KV immerhin insgesamt vier Lohnstufen vorsieht. Laut Otmar Pfeifer sei das vom AAuml;MS so vorgegeben. Das AAuml;MS lasse ihm selbst bei den Schlüsselarbeitskräften keinen Spielraum. nicht einmal ausgebildeten Psychologlnnen könne er mehr als im BAAuml;GS-KV vorgesehen zahlen. Der BAAuml;GS-KV ist an sich schon sehr fragwürdig, spricht er einzig den Transitarbeitskräften keine AAuml;nrechnung von Vordienstzeiten und eine Gehaltsvorrückung bei längerer Verweildauer im Job zu. Wer immer wieder zu Transitarbeitsplätzen a la Erfa zugewiesen wird, hat keinerlei AAuml;ussicht durch Gehaltsvorrückungen auf einen menschenwürdigen Lohn zu kommen.

Unter der schwarz-blauen Koalition hatte die SPÖ stets Vorstöße von ÖVP und FPO in Richtung schlecht bezahlte "gemeinnützige AAuml;rbeit" für AAuml;rbeitslose noch abgelehnt. In Graz setzt SPÖ-Sozialstadträtin Elke Edlinger mit ihrem Parteigenossen Otmar Pfeifer aber eben diese mit großem Eifer um.

Recht auf Streik (AAuml;rtikel 8.4.):

Da selbst schon die AAuml;nspruchnahme des (Menschen)Rechts auf freie Meinungsäusserung mitunter als Vereitelung einer AAuml;MS-Maßnahme gewertet und mit 6 bis 8 wöchiger Bezugsperre nach Rauswurf aus der AAuml;MS-Maßnahme geahndet werden kann, ist ein klassischer AAuml;rbeitskampf für die meisten Betroffenen völlig undenkbar. In Österreich müsste zudem ein Streik erst durch die Gewerkschaftsführung genehmigt werden, um nicht als "wilder Streik" zu gelten. So gesehen, haben in Österreich selbst normale AAuml;rbeitnehmerInnen kein volles Menschrecht auf Streik. Die Gewerkschaft und die SPÖ profitieren aber via bfi und sonstige der Gewerkschaft bzw. der SPÖ nahen stehenden Firmen und Vereinen (ÖSB/itworks, jobtransfer, ...) davon, dass AAuml;rbeit suchenden Menschen die Menschenrechte vorenthalten werden. Die Gewerkschaften und somit ein organisierter AAuml;rbeitskampf sind " solange die von den Sozialdemokraten kontrolliert und wie Diktaturen geführt werden " einstweilen zu vergessen.

Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit (AAuml;rtikel 12.1.):

Der permanente psychische und existenzielle Druck (AAuml;ndrohung der Entziehung der Existenzgrundlage via Bezugsperre) die mit Gewalt aufgezwungener AAuml;MS-Zwangsmaßnahmen gefährdet die Gesundheit. Psychische und psychosomatische Krankheiten steigen bei AAuml;rbeitslosen stark an. Das kann zur Berufsunfähigkeit und das AAuml;bschieben aufs AAuml;bstellgleich der (zumeist niedrigen) Berufsunfähigkeitspension führen oder im Extremfall kann bis zum Selbstmord. AAuml;lleine der "Verein zum alten Eisen" beklagt drei Mitglieder, die dem alltäglichen Druck nicht mehr stand gehalten haben.

Recht auf ein faires Verfahren (Europäische Menschenrechtskonvention):

Das AAuml;MS schert sich keinen Dreck um die Menschenrechte und setzt Erwerbsarbeitslose mit "vorläufigen Bezugseinstellungen" unter Druck, mit denen das AAuml;MS das im Verwaltungsrecht festgeschriebene Recht auf Parteiengehör umgeht: Ohne das der/die Betroffene etwas davon erfahrt und Stellung nehmen kann, wird auf einseitiger Entscheidung des AAuml;MS der Bezug eingestellt. Erst durch eine formlose "Mitteilung über die Bezugseinstellungen" erfahren die Betroffenen davon und können erst nachträglich ihren Standpunkt darlegen. Die nach einer Niederschrift " in der die AAuml;rbeitslosen oft unter großen Druck einer oft verkürzenden Darstellung die Unterschrift geben sollen - von der regionalen AAuml;MS-Geschäftsstelle ausgestellten Beschiede der ersten Instanz sind bloß eine Zusammenstellung von Textbausteinen mit zumeist lapidarer Begründung in einem Satz, was keinesfalls den AAuml;nforderungen des Verwaltungsrecht entspricht. Das ist aber kein Wunder, denn die erste und einzige Berufungsinstanz ist wieder von der TäterInnenseite: Die AAuml;MS-Landesgeschäftsstelle, die ebenfalls oft keinen Grund sieht, rechtskonform zu entscheiden. Rechtswidrige Sperren der untergeordneten Stellen werden mitunter recht dreist gerechtfertigt. Oft bleibt der Gang zum Verwaltungsgerichtshof, der nur via Rechtsanwalt möglich ist und gut zwei Jahre dauert, um letztendlich doch Recht zugesprochen zu bekommen. Doch dazu später.

Recht auf Leben:

Prinzipiell stellt die AAuml;ndrohung der Totalsperren für 6 bis 8 Wochen, eine völlig menschenrechtswidrige AAuml;ndrohung des Existenzentzuges dar. Ob Sozialhilfe gewährt wird, und das noch rechtzeitig vorm Verhungern, ist unsicher, denn auch bei der Sozialhilfe ist im Falle der "AAuml;rbeitsfähigkeit" die "AAuml;rbeitswilligkeit" Voraussetzung. Egal ob das AAuml;MS einem mutwillig den Bezug sperrt, es muss jeder seine Rechnungen zahlen oder landet auch im "Sozialstaat" auf der Strasse oder im Obdachlosenheim.

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