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Pressemitteilung der Ersten österreichischen Erwerbsarbeitslosen-Konferenz
15. - 16.10.2005
(Wien, 19.10.2005) Ein voller Erfolg war die Erste Österreichische
Ererbslosenkonferenz, die vom 15. - 16. Oktober im Amerlinghaus in Wien
abgehalten wurde. Bei dieser von den parteiunabhängigen Erwerbsarbeitslosenintiativen
selbst organisierten Konferenz nahmen mehr als zehn Erwerbsarbeitslosenintiativen
und insgesamt etwa 200 Personen aktiv teil.
Nach teils heftig geführten Diskussionen zu den dargelegten Standpunkten,
verfassten die VeranstalterInnen gemeinsam mit KonferenzbesucherInnen
einen Forderungskatalog. Dieser richtet sich direkt an die politischen
Vertreter und an das Abeitsmarktservice.
- Rasche Einführung eines existenzsichernden, bedingungslosen Grundeinkommens
(aus heutiger Sicht nach der Formel: 50% des pro Kopf-BIP)
- Der Mietaufwand (inkl. Betriebskosten unter Miteinbeziehung der Heizkosten)
darf nicht mehr als 30 % des Grundeinkommens erreichen
- Sofortige bundesweite Anhebung der Sozialhilferichtlinien auf das
Existenzminimum (Euro 750.-) als Vorgriff einer Lösung durch das
Grundeinkommen
- Absage an Kombilohn- oder anders gelagerte Niedriglohnmodelle sowie
prekärer Beschäftigungsverhältnisse
- Mindestlohn (unter Ausschluss von Lohndumping) netto Euro 1200.-
- Arbeitszeitverkürzung ohne Lohneinbuße zwecks Aufteilung
von Arbeit
- Flächendeckende Gratis-Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einführung der Wertschöpfungsabgabe
- Sofortige Abschaffung von allen Zwangsmaßnahmen
- Ersatzlose Streichung der menschenrechtswidrigen ALVG Paragraphen:
- Par. 10 Bezugssperre bei Weigerung der Annahme einer nicht selbst
ausgesuchten Arbeit
- Par. 11 Bezugssperre bei Selbstkündigung
- Par. 13 Anti Streik Gesetze (<-> Streikrecht)
- Recht auf selbstgewählte, qualifizierte Aus- und Weiterbildung
- PartnerInneneinkommen, Lehrlingsentschädigungen und andere Einkommen
von in gleichem Haushalt lebenden Personen dürfen nicht zur Bezugsberechnung
herangezogen werden (<-> Schutz des Familienlebens)
- Fünfwöchiger, bezahlter Urlaubsanspruch
- Errichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, welche durch VertreterInnen
der "ArbeitslosensprecherIn", im Rang einer Rechtsperson geführt
wird.
Basierend auf den Erfahrungen der VeranstalterInnen der "Ersten österreichischen
Erwerbsabeitslosen Konferenz" und dem breiten Zuspruch seitens der Besucher
wird eine Weiterführung dieser Veranstaltungen folgen.
Für weitere Informationen bzw. Rückfragen wenden Sie sich
bitte an:
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Mail: r.nesset@newsclub.at
Endredaktion und Aussendung im Auftrag der Ersten Oesterreichischen
Erwerbsarbeitslosenkonferenz durch das Organisationsteam gebildet von:
Verein ArbeitslosensprecherIn
Gumpendorferstrasse 46, A-1060 Wien
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mit angeschlossenen Initiativen:
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