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Maier: Gesundheitsdaten: Wirtschaftsministerium und BM Bartenstein halten nichts von Datenschutz!

Novelle zum AAuml;rbeitsmarktservicegesetz inakzeptabel - sie muss Überarbeitet werden

Wien, 26.10.2007 (SK) - Massive Kritik an Wirtschaftsminister Bartenstein und an der geplanten Novelle zum AAuml;rbeitsmarktservicegesetz Übte Freitag der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, SPÖ-Konsumentenschutzsprecher, AAuml;bgeordneter Johann Maier: "Was der Minister da in Begutachtung geschickt hat, ist völlig inakzeptabel!" Sollten die neuen Bestimmungen in Kraft treten, würden in Hinkunft vom AAuml;MS auch die sensiblen Gesundheitsdaten von AAuml;rbeitssuchenden und deren AAuml;ngehörigen defacto unkontrolliert an einen großen Empfängerkreis weitergeben werden, ohne dass AAuml;rbeitssuchende etwas dagegen tun können. Damit beweise Bartenstein eindeutig, dass ihm Datenschutz kein AAuml;nliegen ist, so Maier. Zu den vorgesehenen Empfängern laut Entwurf gehören Behörden, gesetzliche Interessensvertretungen (auch AAuml;rbeitgeber!) sowie Einrichtungen denen AAuml;ufgaben des AAuml;MS Übertragen wurden.

Mit der Novelle zum AAuml;rbeitsmarktservicegesetz soll nach AAuml;uskunft Maiers formalrechtlich der Systematik der Europäischen Datenschutzrichtlinie bzw. dem Datenschutzgesetz entsprochen werden: Zu begrüßen ist zwar, dass Datenarten (sogenannte vermittlungsrelevanten Daten) taxativ aufgezählt und endlich zwischen sensiblen und nicht sensiblen Daten unterschieden wird. Nicht zu akzeptieren sei aber, so der SPÖ-AAuml;bgeordnete, der Umfang der aufgezählten Datenarten sowie die Ermittlungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten insbesondere der Gesundheitsdaten von AAuml;ngehörigen der AAuml;rbeitssuchenden einschließlich der Lebensgefährten:

"Eine ausdrückliche Zustimmung der AAuml;rbeitssuchenden und deren AAuml;ngehörigen ist nicht vorgesehen, der Verwendungszweck der Daten nicht ausreichend determiniert. Offen bleibt auch weiterhin daher die Frage, wer diese Gesundheitsdaten (d.h. Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen) in Zukunft ermitteln und verarbeiten soll, das AAuml;MS oder ein AAuml;rzt?" Datensicherheitsmaßnahmen sowie Speicherungsdauer und Löschungsverpflichtungen bei den Datenempfängern seien ebenfalls nicht geregelt. Damit ist ein Datenmissbrauch weiter möglich, so der SPÖ-AAuml;bgeordnete.

Die vorgeschlagenen Regelungen aus dem Bartenstein-Ministerium würden überdies auch den klaren Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes widersprechen, so Maier, denn dieser habe kürzlich in einer Entscheidung zu Eingriffen in das Grundrecht auf Datenschutz klare Grenzen gezogen:

"Beschränkungen des Grundrechts auf Datenschutz durch staatliche Behörden stehen unter dem Gesetzesvorbehalt des Paragraph 1 AAuml;bs. 2 DSG. Eingriffe in dieses nach Paragraph 1 AAuml;bs. 1 DSG gewährleistete Grundrecht einer gesetzlichen Ermächtigungsnorm bedürfen, die ausreichend präzise und für jedermann vorhersehbar die Voraussetzungen der Datenermittlung bzw. -verwendung zur Erfüllung konkreter Verwaltungsaufgaben festlegt."

AAuml;lle zukünftigen gesetzlichen Datenschutzbeschränkungen haben sich an diese Vorgaben zu halten. Der vorliegende Entwurf wird diesen höchstgerichtlichen Forderungen aber in keiner Weise gerecht, so Maier abschließend: Er muss grundsätzlich Überarbeitet werden! (Schluss) up/re

Rückfragehinweis:

SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
https://www.spoe.at/online/page.php?P=3D100493

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