Rette sich, wer kann! oder: Rechtsbestand erhalten und wiedergewinnen

arbeitslosennetz home

Jetzt mit paypal


AAuml;rbeitslosigkeit
  News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  AAuml;ktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
AAuml;KTIVE AAuml;RBEITSLOSE

 

Rette sich, wer kann!
oder: Rechtsbestand erhalten und wiedergewinnen

Gegen den Zunami der AAuml;lVG-Novelle

Referent: Rechtsanwalt Dr. Pochieser

Samstag, den 24. November, 12.30 - 17.00 h
Ort: AAuml;merlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien

VeranstalterIn: Initiative AAuml;MSand

Der Entwurf zur Novelle des AAuml;rbeitslosenversicherungsgesetzes (AAuml;lVG) setzt die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die sich mit den Praktiken der AAuml;rbeitsmarktverwaltung kritisch auseinandergesetzt hat, außer Kraft.

In Zukunft wird alles zu AAuml;rbeit und zumutbar: Workshops und Coachings, öffentliche AAuml;rbeiten werden im Rahmen von Transitarbeit erledigt; der Kollektivvertrag bleibt wohl außen vor. Oder was für ein Kollektivvertrag gilt für ein Training in Kommunikation und sozialen Kompetenzen?

Die AAuml;uslagerung der Vermittlung durch externe Dienstleister bringt private Interessen bei der Vermittlung und Zurichtung der AAuml;rbeitslosen ins Spiel, die "persönliche Unterstützung" soll die "Bewährungshilfe für AAuml;rbeitslose" (VwGH) mit allem in der Vergangenheit verbundenen Psychoterror gesetzlich absegnen.

Erklärungsbedarf soll keiner mehr bei der Zuweisung vonnöten sein, die individuelle AAuml;bstimmung gilt nur noch für den privaten Personaldienstleister. Er wird sich die AAuml;rbeitskräfte schon nach Bedarf zuschneidern.

Die begleitende Novelle zum AAuml;rbeitsmarktservicegesetz zielt auf eine umfangreiche Ermittlung und Verarbeitung sensibler Daten von AAuml;rbeitslosen und ihren AAuml;ngehörigen ab

Der Zugriff auf die Daten soll ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen und an einen unbekannten Empfängerkreis von Interessenten weitergegeben werden.

Der Konflikt zwischen AAuml;rbeitsverpflichtung und Betreuungsverpflichtung zerreibt Frauen und andere Betreuungspersonen nach wie vor zwischen AAuml;lVG und Jugendschutzgesetzen

PensionsvorschussbezieherInnen haben sinnvollerweise Kontrolltermine einzuhalten.

Letztes Jahr gingen 336.100 Bescheide an AAuml;rbeitslose. Viel zu wenige wehrten und wehren sich gegen die verfügte Leistungseinstellung, weil sie über die ihnen zustehenden Rechte und die verfügbaren Rechtsmittel nicht Bescheid wissen.

 

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Media AAuml;ustria Unterstützt von Vita AAuml;ustria
Webhosting