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Kritik an Novellierung Arbeitslosenversicherungsgesetz

ksoe-Direktor Schlagnitweit unterstützt Proteste. Abschaffung der „"Bezugssperren" gefordert.

"Die Proteste gegen die Novellierung des Arbeitslosengesetzes (AlVG) sind mehr als berechtigt“", sagt der Direktor der ksoe (Kath. Sozialakademie Österreichs) Dr. Markus Schlagnitweit. Bereits am 1.1.2008 soll das neue AlVG in Kraft treten, heute wird es im Nationalrat beschlossen. Kritische Stellungnahmen dazu –- z.B. aus dem Bereich der Erwerbsloseninitiativen –- fanden bei den politisch Verantwortlichen keine Berücksichtigung.

„"Die sozialen Rechte von Erwerbslosen werden einmal mehr deutlich beschnitten“", kritisiert der Wirtschafts- und Sozialethiker die Novelle. „"Bisherige Missstände werden durch die Novellierung legalisiert, so etwa die unbegründete Zuteilung zu AMS-Kursmaßnahmen. Vorgesehen sind auch Zuweisungen zu sozial-ökonomischen Beschäftigungsprojekten, ohne dass ein Einspruch dagegen möglich wäre“".

Schlagnitweit verweist außerdem darauf, dass sozial-ökonomische Beschäftigungsprojekte ursprünglich entwickelt wurden, um Langzeitarbeitslose bei der Integration in den Erwerbsarbeitsmarkt zu unterstützen. „"Bereits jetzt werden vom AMS diese Transitarbeitsplätze aber nur mehr für eine Dauer von sechs Monaten gefördert. Das Problem liegt nicht am fehlenden Willen der Erwerbsarbeitslosen, sinnvolle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sondern an ungenügenden Rahmenbedingungen“".

„"Den Druck auf Erwerbslose immer weiter zu erhöhen, halte ich angesichts der deutlichen Veränderungen am Arbeitsmarkt für ethisch problematisch“", sagt Schlagnitweit. „"Welche Rechtfertigung gibt es denn dafür, Menschen in Jobs zu zwingen, von denen man nicht leben kann und die eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe nicht sicherstellen?“"

„"Von den politisch Verantwortlichen und den VertreterInnen der Sozialpartnerschaft erwarten wir uns außerdem, dass die bisherige Praxis der "Bezugssperren" unverzüglich abgeschafft wird. Es kann nicht sein, dass über 40.000 Personen pro Jahr in soziale Notlagen geraten, weil das Arbeitslosengeld wegen eines versäumten Kontrolltermins gestrichen wird. Immerhin handelt es sich dabei um erworbene Ansprüche auf Versicherungsleistungen und nicht um Almosen. Erwerbslose haben Anspruch auf die Wahrung ihrer sozialen Rechte“", so Schlagnitweit abschließend.

Rückfragehinweis:

Dr. Markus Schlagnitweit
Markus.schlagnitweit*at* ksoe.at; 01-310 51 59

Markus Blümel
Öffentlichkeitsarbeit
kommunikation*at* ksoe.at; 01-310 51 59

ksoe (Kath. Sozialakademie Österreichs)
Schottenring 35/DG
A-1010 Wien
01-310 51 59
www.ksoe.at

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