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ksoe zur Sozialhilfereform: Bundesregierung beschließt "Ent-Sicherung"

Kritik an nicht existenzsichernder Höhe der "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" und Prinzip "Mahnen und Strafen". Forderung nach gesellschaftlicher Teilhabe für alle - gerade in Krisenzeiten!

"Die Bundesregierung beschließt eine `Ent-Sicherung´" - mit diesen Worten kommentiert die ksoe (Kath. Sozialakademie Österreichs) die geplante Sozialhilfereform, bekannt unter dem Titel "bedarfsorientierte Mindestsicherung". "Bewusst wird die Höhe so niedrig angesetzt, dass Menschen in Armut leben /müssen/. Die einen werden de facto für ihre Situation bestraft. Die anderen, die noch über existenzsichernde Erwerbsarbeit verfügen, werden dadurch ermahnt."

Ein solches "Prinzip des Mahnens und Strafens" ist für die ksoe inakzeptabel. Mit einer solchen Politik werde bewusst Verunsicherung und Ent-Sicherung erzeugt, eine soziale Spaltung der Gesellschaft riskiert und einmal mehr suggeriert: es gäbe würdige und unwürdige Arme. Zudem würde die Fiktion aufrechterhalten: Es gäbe genug Erwerbsarbeit für alle. Arbeitslosigkeit sei nur ein individuelles Problem und kein gesellschaftliches.

"Diese so genannte Mindestsicherung ist weder bedarfsorientiert noch existenzsichernd. Vielmehr beinhaltet sie zahlreiche repressive Elemente, wie die drohende Kürzung um die Hälfte bei Fehlverhalten".

"Unser Forderung lautet: Volle gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen -- gerade in Krisenzeiten!", so die ksoe abschließend.

Wien, 29.7.2009

Rückfragehinweis für die Medien:

Margit Appel,
ksoe Gesellschaftspolitik
margit.appel@ksoe.at

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