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Vorischt vor Überraschungen im Betreuungsplan bzw. BetreuungsvereinbarungDer "Betreuungsplan" wurde in der AlVG-Novelle 2004 mit Artikel 38c Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) eingeführt. Damit soll die KundenInnenzufriedenheit erhöht und die Passgenauigkeit von Betreuung, Vermittlung und Qualifizierung gefördert werden. Vorsicht Falle! De facto wird der Betreuungsplan bzw. die Betreuungsvereinbarung dazu missbraucht, um mit Scheinbegründungen oft sinnlose und kontraproudktive AMS-Zwangsmassnahmen zu rechtfertigen. Laut AlVG-Novelle 2007 kann nämlich bei der Zuweisung zu AMS-Maßnahmen die Nennung von Gründen gemäß Artikel 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz dann entfallen, "so weit diese nicht auf Grund der vorliegenden Umstände wie insbesondere einer längeren Arbeitslosigkeit in Verbindung mit bestimmten bereits z.B. im Betreuungsplan (§ 38c AMSG) erörterten Problemlagen, die einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme entgegen stehen, als bekannt angenommen werden können". Der Betreuungsplan soll laut AMSG folgende Punkte umfassen:
Weiters sind relevante Fakten betreffend "Arbeitswilligkeit" bzw. "Zumutbarkeit" von Jobs festzuhalten wie
Muß ich der Betreuungsvereinbarung, dem Betreuungsplan zustimmen?Das AMS muss ein Einvernehmen mit Ihnen anstreben. Kann ein Einvernehmen nicht erzielt werden, hat das AMS "unter weitest möglicher Berücksichtigung der Interessen der arbeitslosen Person" diesen Plan "einseitig festzulegen" . Sie müssen also dem Betreuungsplan nicht zustimmen! In diesem Fall muss das AMS laut "Bundesrichtlinie Betreuungsvereinbarung" auch die Gründe für die Ablehnung festhalten, also das, womit Sie nicht einverstanden sind. Außerdem muss das AMS dann auf jeden Fall Ihre "Berufs- bzw. Weiterbildungswünsche" hineinschreiben! Das ist wichtig, denn laut Arbeitsmarktservicegesetz Paragraf 29 hat das AMS auch in der Notstandshilfe, wenn kein Berufsschutz und kein Gehaltsschutz mehr gilt, bei der Zuweisungs von Jobs Ihre Vermittlungswünsche zu berücksichtigen! Tipp: Das AMS geht davon aus, dass das Einvernehmen hergestellt worden ist, wenn Sie nicht innerhalb von 7 Tagen Inhalte der Betreuungsvereinbarung beeinspruchen. Lesen Sie also zu Hause die Betreuungsvereinbarung in Ruhe durch, fragen Sie ruhig bei einer Arbeitsloseninitiative nach, wenn etwas unklar ist, und schicken Sie per Einschreiben dem AMS eine Liste der Inhalte, mit denen Sie nicht einverstanden sind! Das das AMS in der Regel seiner Aufklärungspflicht ("Manuduktionspflicht") nach Paragraf 13a Allgemeines Verwaltungsgesetz [Text im Rechtsinfomrationssystem] nicht nach kommt und Sie über die Möglichkeit des Einspruchs informiert, können Sie aber auch sonst jederzeit unter Hinweis auf die fehehlende Aufklärung den Betreuungsplan beeinspruchen! Weiters können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der fehlenden Aufklärung bei einer übergeordneten Stelle machen (Landesgeschäftsstelle, AMS Österreich, Sozialministerium) Hinweis: Wurde dieser "Plan" im Einvernehmen erstellt, nennt das AMS ihn "Betreuungsvereinbarung", sonst "Betreuungsplan"! Zusätzlich steht am Ende des Dokuments, ob dieses einvernehmlich erstellt wurde. Das AMS muß Ihnen den Betreuungsplan bzw. die Betreuungsvereinbarung zur Kenntnis zu bringen. Sie haben also auf jeden Fall ein Recht auf einen Ausdruck! !Vorsicht FALLE: Die Betreuungsvereinbarung ist nach einem fixen Schema aufgebaut. Es werden vorgefertigte Textbausteine verwendet, die oft nicht wirklich passen. Häufig schleichen sich bei der Überarbeitung von Betreuungsvereinbarung zwischendurch kleine Textpassagen hinein, die AMS-Zwangsmaßnahmen vorschreiben und diese womöglich gar begründen sollen. Daher jedes Mal genau durchlesen! Darf der Betreuungsplan ohne meine Mitwirkung erstellt werden?Grundsätzlich darf der Betreuungsplan / die Betreuungsvereinbarung nur in persönlicher Anwesenheit der betroffenen Person erstellt werden. Streng genommen müsste laut Allgemeinen Verwaltungsrecht das AMS dies rechtzeitig mit einer Ladung bekannt geben, damit mensch sich darauf vorbereiten kann. Laut Bundesrichtlinie Betreuungsplan darf der Betreuungsplan nur dann in Abwesenheit der betroffenen Person erstellt und als Vorschlag in das eAMS-Konto zugestellt werden, wenn eine vom AMS akzeptierte Einstellungszusage vorliegt und daher kein Betreuungsbedarf besteht bzw. kein persönlicher Kontakt wegen leistungsrechtlicher Angelegenheiten bis zur geplanten Arbeitsaufnahme notwendig ist: Für eAMS-Konto-InhaberInnen mit einer akzeptierten Einstellungszusage ergibt sich eine Ausnahme hinsichtlich der persönlichen Anwesenheit bei der Erstellung von Betreuungsvereinbarungen: Wird eine Einstellungszusage bekannt gegeben und sind keine weiteren Betreuungsschritte bzw. ist kein persönlicher Kontakt wegen leistungsrechtlicher Angelegenheiten bis zur geplanten Arbeitsaufnahme notwendig, kann die Betreuungsvereinbarung in Abwesenheit des Kunden/der Kundin erstellt und als Vorschlag ins eAMS-Konto zugestellt werden. Wird ein Betreuungsplan / eine Betreuungsvereinbarung ohne Ihr Wissen womöglich zu ihren Ungunsten verfasst, dann handelt es sich dabei um Urkundenfäschung nach Strafgesetzbuch Parafgraf 223 die mit einer Strafe von bis zu einem jahr Haft zu ahnden ist! Wir empfehlen auf jeden Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen. Welche Rechtswirkungen hat der Betreuungsplan / ist er einklagbar?Text in Arbeit ... Worauf muß ich aufpassen - Beispiele für problematische Texte im Betreuungsplan:
Überrumpelungsfalle: Wenn das AMS mit Ihnen einen Betreuungsplan erstellt, handelt es sich streng genommen nach AVG um eine "mündliche Verhandlung", zu der das AMS Ihnen eine Ladung zustellen müsste, und zwar rechtzeitig, sodass Sie sich auch wirklich vorbereiten können (siehe Ladung). Vorsicht Falle! Aufträge an Sie, wie die Konkretisierung der Eigeninitiativen (z.B. 2 Bewerbungen pro Woche) aber auch der Besuch von AMS-Veranstaltungen oder gar AMS-Maßnahmen, können laut AVG nicht per Niederschrift rechtswirksam verordnet werden, sondern nur per Bescheid oder Zuweisung! Am Ende steht üblicherweise, dass der Betreuungsplan beim nächsten Kontrolltermin mitzubringen ist, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, und dient vermutlich nur der Einschüchterung ... Musterbriefe
Weitere Informationen:
Stand: 7.7.2011 Copyright 2011, Mag. Ing. Martin Mair / AKTIVE ARBEITSLOSE Anmerkung: Dieser Artikel ist ein Vorabdruck einer Rechtshilfebroschüre der AKTIVEN ARBEITSLOSEN, die im Herbst 2011 erscheinen wird. Sie kann dann zu einem Unkostenbeitrag von 2-3 Euro bezogen werden.
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