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AKTIVE ARBEITSLOSE

 

Vorischt vor Überraschungen im Betreuungsplan bzw. Betreuungsvereinbarung

Der "Betreuungsplan" wurde in der AlVG-Novelle 2004 mit Artikel 38c Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) eingeführt. Damit soll die KundenInnenzufriedenheit erhöht und die Passgenauigkeit von Betreuung, Vermittlung und Qualifizierung gefördert werden.

Vorsicht Falle! De facto wird der Betreuungsplan bzw. die Betreuungsvereinbarung dazu missbraucht, um mit Scheinbegründungen oft sinnlose und kontraproudktive AMS-Zwangsmassnahmen zu rechtfertigen. Laut AlVG-Novelle 2007 kann nämlich bei der Zuweisung zu AMS-Maßnahmen die Nennung von Gründen gemäß Artikel 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz dann entfallen, "so weit diese nicht auf Grund der vorliegenden Umstände wie insbesondere einer längeren Arbeitslosigkeit in Verbindung mit bestimmten bereits z.B. im Betreuungsplan (§ 38c AMSG) erörterten Problemlagen, die einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme entgegen stehen, als bekannt angenommen werden können".

Der Betreuungsplan soll laut AMSG folgende Punkte umfassen:

  • Art und Weise der Betreuung durch das AMS
  • in Aussicht genommene Maßnahmen
  • Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise

Weiters sind relevante Fakten betreffend "Arbeitswilligkeit" bzw. "Zumutbarkeit" von Jobs festzuhalten wie

  • Betreuungspflichten und sich daraus ergebende Einschränkungen des Zeitrahmens für zumutbare Jobs
  • Mobilitätseinschränkungen, z.B. wenn kein Auto vorhanden ist (damit werden nur mit Öffis erreichbare Arbeitsorte zumutbar!)
  • gesundheitliche Einschränkungen etc.

Muß ich der Betreuungsvereinbarung, dem Betreuungsplan zustimmen?

Das AMS muss ein Einvernehmen mit Ihnen anstreben. Kann ein Einvernehmen nicht erzielt werden, hat das AMS "unter weitest möglicher Berücksichtigung der Interessen der arbeitslosen Person" diesen Plan "einseitig festzulegen" .

Sie müssen also dem Betreuungsplan nicht zustimmen! In diesem Fall muss das AMS laut "Bundesrichtlinie Betreuungsvereinbarung" auch die Gründe für die Ablehnung festhalten, also das, womit Sie nicht einverstanden sind. Außerdem muss das AMS dann auf jeden Fall Ihre "Berufs- bzw. Weiterbildungswünsche" hineinschreiben! Das ist wichtig, denn laut Arbeitsmarktservicegesetz Paragraf 29 hat das AMS auch in der Notstandshilfe, wenn kein Berufsschutz und kein Gehaltsschutz mehr gilt, bei der Zuweisungs von Jobs Ihre Vermittlungswünsche zu berücksichtigen!

Tipp: Das AMS geht davon aus, dass das Einvernehmen hergestellt worden ist, wenn Sie nicht innerhalb von 7 Tagen Inhalte der Betreuungsvereinbarung beeinspruchen. Lesen Sie also zu Hause die Betreuungsvereinbarung in Ruhe durch, fragen Sie ruhig bei einer Arbeitsloseninitiative nach, wenn etwas unklar ist, und schicken Sie per Einschreiben dem AMS eine Liste der Inhalte, mit denen Sie nicht einverstanden sind!

Das das AMS in der Regel seiner Aufklärungspflicht ("Manuduktionspflicht") nach Paragraf 13a Allgemeines Verwaltungsgesetz [Text im Rechtsinfomrationssystem] nicht nach kommt und Sie über die Möglichkeit des Einspruchs informiert, können Sie aber auch sonst jederzeit unter Hinweis auf die fehehlende Aufklärung den Betreuungsplan beeinspruchen! Weiters können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der fehlenden Aufklärung bei einer übergeordneten Stelle machen (Landesgeschäftsstelle, AMS Österreich, Sozialministerium)

Hinweis: Wurde dieser "Plan" im Einvernehmen erstellt, nennt das AMS ihn "Betreuungsvereinbarung", sonst "Betreuungsplan"! Zusätzlich steht am Ende des Dokuments, ob dieses einvernehmlich erstellt wurde.

Das AMS muß Ihnen den Betreuungsplan bzw. die Betreuungsvereinbarung zur Kenntnis zu bringen. Sie haben also auf jeden Fall ein Recht auf einen Ausdruck!

!Vorsicht FALLE: Die Betreuungsvereinbarung ist nach einem fixen Schema aufgebaut. Es werden vorgefertigte Textbausteine verwendet, die oft nicht wirklich passen. Häufig schleichen sich bei der Überarbeitung von Betreuungsvereinbarung zwischendurch kleine Textpassagen hinein, die AMS-Zwangsmaßnahmen vorschreiben und diese womöglich gar begründen sollen. Daher jedes Mal genau durchlesen!

Darf der Betreuungsplan ohne meine Mitwirkung erstellt werden?

Grundsätzlich darf der Betreuungsplan / die Betreuungsvereinbarung nur in persönlicher Anwesenheit der betroffenen Person erstellt werden. Streng genommen müsste laut Allgemeinen Verwaltungsrecht das AMS dies rechtzeitig mit einer Ladung bekannt geben, damit mensch sich darauf vorbereiten kann.

Laut Bundesrichtlinie Betreuungsplan darf der Betreuungsplan nur dann in Abwesenheit der betroffenen Person erstellt und als Vorschlag in das eAMS-Konto zugestellt werden, wenn eine vom AMS akzeptierte Einstellungszusage vorliegt und daher kein Betreuungsbedarf besteht bzw. kein persönlicher Kontakt wegen leistungsrechtlicher Angelegenheiten bis zur geplanten Arbeitsaufnahme notwendig ist:

Für eAMS-Konto-InhaberInnen mit einer akzeptierten Einstellungszusage ergibt sich eine Ausnahme hinsichtlich der persönlichen Anwesenheit bei der Erstellung von Betreuungsvereinbarungen: Wird eine Einstellungszusage bekannt gegeben und sind keine weiteren Betreuungsschritte bzw. ist kein persönlicher Kontakt wegen leistungsrechtlicher Angelegenheiten bis zur geplanten Arbeitsaufnahme notwendig, kann die Betreuungsvereinbarung in Abwesenheit des Kunden/der Kundin erstellt und als Vorschlag ins eAMS-Konto zugestellt werden.

Technisch vorgesehen wurde die Möglichkeit der Zustellung aller Betreuungsvereinbarungs- Typen ins eAMS-Konto. Von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden darf aber nur für oben beschriebene Personengruppe (eAMS-Konto InhaberInnen mit akzeptierter Einstellungszusage, bei denen keine weiteren Betreuungsschritte bis zur Arbeitsaufnahme geplant sind und deshalb eine persönliche Vorsprache nicht notwendig ist).

Wird ein Betreuungsplan / eine Betreuungsvereinbarung ohne Ihr Wissen womöglich zu ihren Ungunsten verfasst, dann handelt es sich dabei um Urkundenfäschung nach Strafgesetzbuch Parafgraf 223 die mit einer Strafe von bis zu einem jahr Haft zu ahnden ist!

Wir empfehlen auf jeden Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen.

Welche Rechtswirkungen hat der Betreuungsplan / ist er einklagbar?

Text in Arbeit ...

Worauf muß ich aufpassen - Beispiele für problematische Texte im Betreuungsplan:

  • Ausgangssituation:
    • "Eine Vermittlung wird durch einseitige Ausrichtung hinsichtlich Arbeitsaufnahme erschwert" – streichen, weil diskriminierend!
    • Die Arbeitssuche war nicht erfolgreich, weil .....
      Hier aufpassen, dass keine Begründung für eine AMS-Maßnahme steht!
    • "Kundin sich ausschließlich im Bereich .... bewegt"
  • Ziel der Betreuung:
    • Gerne schreibt das AMS zu Ihren Vermittlungswunsch noch Sachen wie "... oder im Bereich alle Anlern- und Hilfsbereich" oder "... und HelferInnenstellen, die den AlVG-Zumutbarkeitskriterien für NotstandshilfebezieherInnen entsprechen." – streichen lassen! Ziel soll bleiben, was SIE suchen, wenn keine geeigneten Stellen vorhanden sind, hat das AMS im Sinne eines Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage in die Ihrem Ziel möglichst nahe liegenden Bereiche zu vermitteln, aber nicht gleich in die unterste Schublade zu greifen!
    • "Das AMS unterstützt Sie beim Überwinden von Hindernissen bei der Vermittlung, und zwar durch ...." nun folgen die AMS-Zwangsmaßnahmen, denen Sie nicht von Haus aus zustimmen sollten! Das kann sein "Betreuung durch ..." oder
  • Was wir von Ihnen erwarten:
    • Sie setzen selbständig Aktivitäten wie z.B. Aktivbewerbungen. "Über die Rechtsfolgen wurden Sie informiert" – das stimmt oft nicht!
    • "2 Bewerbungen pro Woche" – klingt harmlos, aber wenn das stur durchexekutiert wird, stellt das AMS womöglich den Bezug ein, wenn auch nur in einer Woche das Plansoll nicht erfüllt wird. Das ist rechtswidrig, da laut AlVG nur "ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachzuweisen" sind und nicht eine konkrete Anzahl an Bewerbungen. Zumindest ergänzen lassen um "Durchschnittlich ....". Werden höhere unrealistische Werte verlangt, dagegen Einspruch erheben!
    • Sie nehmen am vereinbarten Kurs teil: itworks / jobtransfer / ... Kurse werden zugewiesen, außer es handelt sich um einen selbst ausgesuchten Kurs -> Streichen!
    • Sie nehmen an Informationstagen und Jobbörsen teil – streichen/beeinspruchen, denn 1.) muss das AMS sowieso extra dazu zuweisen und 2.) sind unserer Meinung nach Informationstage an sich keine sanktionsfähigen AMS-Maßnahmen, wenngleich es sinnvoll sein kann, sich dort über die "Angebote" des AMS zu informieren.
    • "Sie reagieren auf Anrufe und E-Mails von Unternehmen, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten wollen". Eventuell streichen lassen! Sie sind nicht zu dieser Freigabe der Datenweitergabe und Dritte verpflichtet! Sie wissen nie, ob Sie gerade in einem ungünstigen Zeitpunkt angerufen werden und ob nicht in Ihre Privatsphäre eingegriffen wird.
  • Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise:
    • Hier finden sich oft Pseudobegründungen und "Zuweisungen" zu AMS-Maßnahmen.
    • "Die Beschäftigung im sozialökonomischen Betrieb dient als Vorbereitung für den allgemeinen Arbeitsmarkt"- ist nicht wirklich eine Begründung, keine Zustimmung zu SÖB’s (sozialökonomischen Betriebe) geben!
    • "Aufgrund Ihrer Arbeitsmarktferne (lange Absenz vom Arbeitsmarkt) wurde Ihnen heute der Auftrag zur Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme (Arbeitstraining) erteilt." Laut AlVG § 9 Absatz 8 ist explizit Langzeitarbeitslosigkeit alleine keine Begründung, und schon gar nicht für Arbeitstraining, das eine nachweislich eingeschränkte Produktivität voraussetzt!
  • Weitere Vereinbarungen:
    • Hier können auch SÖB’s und andere AMS-Maßnahmen versteckt werden. Rausreklamieren bzw. nicht zustimmen!
    • "Unternehmen, die in der AMS-Jobbörse im Internet, dem eJob-Room registriert sind, können Ihr Inserat, Ihre Kontaktdaten (wie Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie den von Ihnen zur Verfügung gestellten Lebenslauf einsehen und Sie direkt kontaktieren." – komplett rausreklamieren, das AMS ist zum Vermitteln da und nicht, um Sie öffentlich bloß zu stellen! Sowohl Kontaktdaten als auch Lebenslauf darf das AMS nur mit Ihrer freiwilligen Zustimmung weitergeben!
    • "Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie erhalten haben bzw. in Ihrem e-AMS-Konto nachlesen können." – streichen. Ihr Verhältnis zum AMS ist gesetzlich im AlVG geregelt, es bedarf keiner AGBs!
    • "Auch alle weiteren Termine beim AMS oder bei Vorauswahl, Maßnahme/Schulung sind Kontrolltermine gem. § 49 AlVG". Schulungen und Maßnahmen sind keine Kontrolltermine, laut AMS-Bundesrichtlininie Betreuungsvereinbarung[Download als PDF-Dokument]

Überrumpelungsfalle: Wenn das AMS mit Ihnen einen Betreuungsplan erstellt, handelt es sich streng genommen nach AVG um eine "mündliche Verhandlung", zu der das AMS Ihnen eine Ladung zustellen müsste, und zwar rechtzeitig, sodass Sie sich auch wirklich vorbereiten können (siehe Ladung).

Vorsicht Falle! Aufträge an Sie, wie die Konkretisierung der Eigeninitiativen (z.B. 2 Bewerbungen pro Woche) aber auch der Besuch von AMS-Veranstaltungen oder gar AMS-Maßnahmen, können laut AVG nicht per Niederschrift rechtswirksam verordnet werden, sondern nur per Bescheid oder Zuweisung!

Am Ende steht üblicherweise, dass der Betreuungsplan beim nächsten Kontrolltermin mitzubringen ist, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, und dient vermutlich nur der Einschüchterung ...

Musterbriefe

  • Einspruch gegen die Betreuungsvereinbarung (in Arbeit)
  • Dienstaufsichtsbescherde über mangelnde Rechtsbelehrung/mangelndes Bemühen um Einvernehmen (in Arbeit)

Weitere Informationen:

Stand: 7.7.2011

Copyright 2011, Mag. Ing. Martin Mair / AKTIVE ARBEITSLOSE

Anmerkung: Dieser Artikel ist ein Vorabdruck einer Rechtshilfebroschüre der AKTIVEN ARBEITSLOSEN, die im Herbst 2011 erscheinen wird. Sie kann dann zu einem Unkostenbeitrag von 2-3 Euro bezogen werden.

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