arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
AKTIVE ARBEITSLOSE

 

Rechtsanwalt Herbert Pochieser:
Auch der BAGS-KV kann sittenwidrig sein! 

Wien, 30.7.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

In einem Feststellungsverfahren hat der OGH den BAGS-KV (der auch für Arbeitslose mittlerweile recht häufig zur Anwendung kommt, wenn sie gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten oder sozialökonomischen Betrieb in zugewiesen werden) geprüft und in grundsätzlicher Hinsicht bemerkt:

"2. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass der normative Teil eines Kollektivvertrags nach den Auslegungsregeln der §§ 6, 7 ABGB auszulegen ist (RIS-Justiz RS0008807; RS0010088). Die Gerichte haben die Kollektivverträge dahin zu überprüfen, ob sie gegen höherrangiges Recht, also die Verfassung, europäisches Gemeinschaftsrecht, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (8 ObA 30/00w). Kollektivvertragliche Rechtsansprüche sind zwar in jede Richtung regelbar. Die Gestaltungsfreiheit der Kollektivvertragsparteien findet jedoch ihre Schranke in der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, vor allem in der Konkretisierung der wertausfüllungsbedürftigen Generalklauseln des Zivilrechts (insbesondere § 879 ABGB; RIS-Justiz RS0018063; 8 ObA 20/09p ua). Die Kollektivvertragsparteien sind bei der Gestaltung des Kollektivvertrags insbesondere auch an den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz gebunden, wenngleich in Anbetracht ihrer Interessenwahrungspflicht von einer sogenannten „abgeschwächten“ Grundrechtsbindung auszugehen ist (8 ObA 30/00w; 9 ObA 229/02w ua)."

Allerdings hat er im konkreten Anlassfall eine Benachteiligung von Tagesmüttern/-Vätern bei der Vorrückung nach 5 Jahren (anstatt nach 2 Jahren gegenüber anderen Berufsgruppen) nicht beanstandet:

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien

Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
s1@hpochieser.at

Rechtsanwaltscode: R110832

Kanzleistunden:
Mo - Do 9-12 u. 14 - 17; Fr 9 - 12 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung

Siehe auch: 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting