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Rechtsberatung, Fallbegleitung:Es empfielt sich, möglichst umfangreiche Beratung einzuholen. Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind da erste Anlaufstellen, vor allem wenn es um politisch weniger heikle Themen wie Berechnung der Bezugshöhe, Anrechnung des PatnerInneneinkommens oder Zuweisung zu nicht zumutbaren Beschäftigungen. Wenn es um die Frage der Zuweisung zu AMS-Zwangsmaßnahmen geht, deren Maßnahmenträger der AK / Gewerkschaft - das bfi als einer der größten Nutzniesser von AMS-Maßnahmen gehört zu je 50 % der AKG und dem ÖGB !!! - bzw. den politischen Parteien (insbesondere der SPÖ) nahe stehen (jobtransfer, itworks, ...), wird mensch von den letzten Endes doch parteipolitisch gefärbten Institutionen mitunter arg in Stich gelassen. In diesen Fällen bleibt jenen, die keine Rechtsschutzversicherung haben, die Beratung bei Erwerbsarbeitsloseininitiativen, die eher ergänzender Natur ist. Natürlich kann keine Garantie für Erfolg der Beratung übernommen werden. Da die Erwerbsarbeitsloseninitiativen ehrenamtlich arbeiten, sollte mensch sich auf eine Beratung bei diesen Gruppen gut vorbereiten: Alle Fakten recherchieren, insbesondere Betreuungsplan, Zuweisungen, Informationen von Maßnahmen bzw. Jobs bereit halten. Ebenso nach Möglichkeit Anfrage nach Datenschutzgesetz beim AMS machen (siehe Kapitel AMS & Datenschutz). Alle weiteren Schritte, insbesondere Gespräche mit dem AMS oder Maßnahmenträger, in Form von Aktennotizen/Mitschriften dokumentieren! Zu eigenen Dokumentationszwecken dürfen überdiese Gespräche auch Tonaufzeichnungen (aber keine Videoaufnahmen - Recht am eigenen Bild) gemacht werden. Wenn möglich für die Arbeitsloseninitiativen Kopien aller relevanten Unterlagen machen, da diese als Grundlagen für weitere politische Arbeit wichtig sind. Nur mit belegbaren Fakten kann versucht werden, Mißstände an die Öffentlichkeit zu tragen und politisches Lobbying zu betreiben. Gerade auch bei Erfolg von Beratungen diesen an die beratende Initiative melden. Wenn diese schon kein Geld für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten, so wollen diese wenigstens durch ein Erfolgserlebnis gestärkt werden. Wir brauchen Rückmeldungen, um die Beratungsarbeit zu verbessern. Wer hat es schon gerne beim Beratungsgespräch zu erfahren, daß über Auswirkungen bestimmter Schritte nichts gesagt werden kann, weil die zuvor beratenen keine Rückmeldung gemacht haben? Prinzipiell: So schön Einzelerfolge sind, so können diese - siehe AlVG-Novelle 2007 - durch Anlaßgesetzgebung, die die Bedingungen für Arbeit suchende weiter verschärfen - nur allzu leicht zunichte gemacht werden. Daher ist jedE Arbeit suchende Person aufgerufen, auch selbst einen Beitrag zur politischen Organisierung der ArbeitnehmerInnen als Arbeit suchende zu leisten. Das arbeitslosennetz bzw. die AKTIVEN ARBEITSLOSEN wenden sich mit unserer Beratung daher nachdrücklich vor allem an jene Menschen, die auch ihre eigene politische Mitverantwortung für die real existierende Gesellschaft wahr nehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit sind, auch selbst etwas beizutragen, für die eigenen Rechte gemeinsam zu kämpfen. Anlaufstellen:Wien:arbeitslosennetz / Aktive ArbeitsloseIng. Mag. Martin Mair - telefonische Erstberatung Treffen der AKTIVEN ARBEITSLOSEN derzeit jeden 3. Donnerstag im Monat ab 17 Uhr im Käuzchen, Gradegasse 8, A.1070 Wien! Jeden Donerstag Autonome AMSand FrauenVerein "zum alten Eisen" Graz:Oberösterreich:AhA - Arbeitslose helfen ArbeitsloseInternet (österreichweit):so nedAKTIVE ARBEITSLOSE (siehe oben)ArbeiterkammerPrinzipiell nach wie vor in vielen Fällen eine guta Adresse, vor allem wenn es mehr um formelle bzw. versicherungstechnische Angelegenheiten wie Berechnung des Arbeitslsoengeldes, Voraussetzungen des Arbeitslosengeldbezuges oder Anrechnung des Partnereinkommens geht. Bei der Beurteilung von "Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen" sowie von "Wiedereingliederungsmaßnahmen" ist die Arbeiterkammer zum Teil nur teilweise wirklich auf Seiten der Lohnarbeitslosen, weil die AK am größten im Auftrag des AMS arbeitenden Kursinstitut Österreichs, dem bfi, neben dem ÖGB zu 50% beteiligt ist und auch viele der anderen Institute durchaus eine Nähe zu politischen Parteien haben dürften. Die Arbeiterkammer übernimmt auch fallweise Musterprozesse beim Verwaltungsgerichtshof und hat auch Musterbriefe für Berufungen auf Lager bzw. erstellt fallweise auch individuelle Berufungen. Nachteil ist allerdings, daß der/die Betroffene den Text ausgedruckt auf Papier erhält und eine Änderung oder Ergänzung von Details daher nicht möglich ist (aber es wird so auch unsachgemäßes herumdoktern verhindert ....). Weiters ist vor allem in Wien das Problem, daß bei der telefonischen Erstberatung ein Journaldienst berät, der aus Fachleuten verschiedener Teilgebiete zusammengesetzt ist und daher nicht immer sofort eine wirklich fachkundige Auskunft geben kann. Bei komplexeren Fragen ist daher ein Beratungstermin im Servicecenter der AK vermutlich empfehlenswert. Wir bitten jedenfalls auch bei zufriedenstellender Beratung durch die AK um kurze Information über die Problemlage und deren Lösung, damit wir unsere eigene Beratungstätigkeit verbessern können und auch für die politische Arbeit über Trends beim AMS bescheid wissen. Die Arbeiterkammer Wien gibt eine recht umfassende Rechtsinformationsbroschüre heraus, die jeder Lohnarbeitslose kennen sollte" RechtsanwältInnen,die sich speziell auf die Bedürfnisse Arbeit suchender spezialisiert haben, sind neben Herbert Pochieser leider keine bekannt. Aber es gibt doch eine wachsende Zahl von RechtsanwältInnen, die erfolgreich beim VwGH Beschwerde gegen eine Bezzugsperre eingelegt haben: Bei Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof und auch anderen Gerichten (Verfassungsgerichtshof) ist für Menschen mit geringem Einkommen eine Verfahrenshilfe möglich. Durch Antrag auf eine solche läuft die Berufungsfrist neu an. Wird das Verfahren nicht gewonnen, muß zwar nicht der eigene Rechtsanwalt gezahlt werden, aber die Gegenseite erhält einen pauschalierten Satz von z.B. 380 Euro bei Verwaltungsgerichtshofverfahren. RechtsschutzversicherungenBislang sind uns nur von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und der Grazer Wechselseitigen Versciherung kostengünstige Rechtsschutzversicherungen bekannt, die Verfahren gegen das AMS abdecken. Eine freie Rechtsanwaltswahl ist allerdings nur bei der GraWe möglich. Wer mit längerer Dauer an Lohnarbeitslosigkeit zu rechnen hat, ist durchaus gut beraten, eine Rechtsschutzversicherung zu nehmen.
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