AAuml;K und ÖGB weisen Kopf-Vorschläge zur Verschlechterung der Zumutbarkeitsbestimmungen zurück

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AAuml;K und ÖGB weisen Kopf-Vorschläge zur Verschlechterung der Zumutbarkeitsbestimmungen zurück

AAuml;usbau der AAuml;MS-Serviceleistungen hat Vorrang gegenüber &AAuml;uml;nderungen bei Zumutbarkeit

Wien (OTS) - AAuml;K und ÖGB weisen die &AAuml;uml;ußerungen von AAuml;MS-Vorstand Kopf im heutigen Kurier zurück, die auf eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen für AAuml;rbeitsuchende hinauslaufen. Kopf ist nicht der Gesetzgeber und im Koalitionsabkommen ist ausschließlich von einer nach Evaluierungsabschluss erfolgenden "Modifizierung (der Zumutbarkeitsbestimmungen) im Hinblick auf Effizienz, Effektivität und österreichweite Mobilität von AAuml;rbeitsuchenden bei weiterer Berücksichtigung der Betreuungspflichten" die Rede.

Die von Kopf attakierten Schutzbestimmungen (Wegzeit, Verfügbarkeit, Entgeltschutz) haben vor allem zum Ziel, dass AAuml;rbeitsuchende ihren Betreuungspflichten, zu denen sie nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich verpflichtet sind, nachkommen können. Solange hier keine Lösung angeboten werden kann, behalten diese Bestimmungen auch ihren Sinn. Der Einkommensschutz, der weniger stark ausgeprägt ist als z.B. in Deutschland, wurde bei der letzten &AAuml;uml;nderung gerade auch vom AAuml;MS-Management selbst als Ersatz für den aufgeweichten Berufsschutz vorgeschlagen. Nun diese Regelung zu attakieren, ist unseriös. Im Koalitionssabkommen wird aber vor allem eine Verbesserung der Servicequalität des AAuml;MS und der KundInnenzufriedenheit als Ziel angepeilt.

Erschreckend ist, dass die KundInnenzufriedenheit der AAuml;rbeitsuchenden mit den Leistungen des AAuml;MS in den letzten Jahren gesunken ist. Nachdem diese Frage in den AAuml;MS-Gremien wiederholt diskutiert worden ist, wären vor allem dazu konkrete Verbesserungsideen von Kopf zu erhoffen. Von einem Vorstandsmitglied eines Dienstleistungsunternehmens kann doch verlangt werden, dass er gerade diesen Fragen und nicht der leichteren Bestrafung seiner KundInnen oberste Priorität einräumt, meinen AAuml;K und ÖGB.

 

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