Rechtshilfe: AAuml;MS-Maßnahmen: Was tun gegen eine Bezugssperre

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  arbeitslosennetz.org // AAuml;rbeitslosigkeit / Rechtshilfe / AAuml;MS-Maßnahmen und AAuml;MS-Kurse

Sperren vermeiden - was tun, bei rechtswidrig erscheinenden Zuweisungen?

Mögliche Reaktionen:

  • Nie sofort ablehnen, wenn Unklarheiten bestehen. Genaue Informationen über die Massnahme verlangen sowie ausreichend Zeit, um sich rechtskundigen Rat zu holen.

  • Rechtsbelehrung nachweislich dem/der AAuml;MS-MitarbeiterIn zur Kenntnis bringen (Einschreiben oder Bestätigung des Eingangs/der Kenntnisnahme auf der Kopie)
    Musterbriefe/formulare (wie immer ohne Gewähr, jede Geschäftsstelle agiert anders ...)

    • AAuml;ufklärung über VwGH-Urteile zur "vorläufigen" Bezugeinstellung [Download als Word-Dokument, als PDF-Dokument](wird gerne einer Bezugsperre nach § 9 oder § 10 AAuml;lVG vorgeschaltet, obwohl Sperren für "punktuelle" "Vergehen" gedacht sind, Bezugeinstellungen für dauerhaften Verlust der Bezugvoraussetzung.

    • AAuml;ufklärung über Rechtslage und Urteile bezüglich gemeinnützige Personalüberlasser [Download als Word-Dokument]

    • AAuml;ufklärung über die Rechtslage bezüglich Begründungspflicht [Download als Word-Dokument]

  • Beschwerde bei der Volksanwaltschaft [https://www.volksanwaltschaft.gv.at/i_beschw.htm]
    Diese ist kostenlos. In Wien ist auch eine Vorsprache vor Ort im Büro in der Singerstraße auch ohne Voranmledung möglich. Man muß also keine langen Briefe schreiben (aber bitte vollständige Unterlagen mitbringen!). In den Bundesländern werden in den Landeshauptstädten Sprechtage abgehalten - bitte telefonische Terminvereinbarung!
    Wichtig ist die AAuml;nrufung der Volksanwaltschaft auch, weil diese jährlich einen Bericht an das Parlament abgibt, der auch als Gradmesser der "Zufriedenheit" mit dem AAuml;MS gesehen wird und auch eine AAuml;rgumentationsgrundlage für unseren politischen Kampf liefert.

  • Sachverhaltsdarstellung an den Rechnungshof wegen missbräuchlicher Verwendung von Steuer- bzw. Versicherungsgeldern [https://www.rechnungshof.gv.at/]

  • Sachverhaltsdarstellung an die Europäischen AAuml;gentur für Grundrechte (insbesondere wenn die Maßnahme mit Gelder des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert wird) --> https://www.fra.europa.eu/fraWebsite/contact/contact_en.htm

  • Feststellungsbescheid über die Zuweisung verlangen

  • Dienstaufsichtsbeschwerde bei der vorgesetzten Stelle, am besten gleich beim AAuml;MS Österreich --> herbert.buchinger@ams.at oder an das Sozialministerium als AAuml;ufsichtsbehörde über das AAuml;MS

Grundsätzlich: Nichts tun ist die allerschlechteste Möglichkeit. Rasch handeln, denn solange eine Bezugsperre noch nicht verhängt ist, ist sie auch noch leichter abzuwenden. Daher bei Infotagen nie vor Ort eine Maßnahme ablehnen, denn diese melden sofort die "Verweigerung" an das AAuml;MS und irgendeinE SachbearbeiterIn verhängt dann womöglich ohne jede weitere Überprüfung eine Bezugsperre. Daher sich Bedenkzeit nehmen und so rasch wie möglich beim AAuml;MS direkt die passenden Schritte unternehmen!

AAuml;chtung! Jede Geschäftsstelle, mitunter sogar jede BetreuerIn, hat eine andere Vorgangsweise. Daher können wir leider keine "Kochrezepte" für das zweckdienlichste Verhalten liefern. AAuml;lle Rechtsinformationen und Ratschläge daher ohne Gewähr!

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