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AK zu DSG-Novelle 2009: Mehr Sicherheit durch strengere Datenschutzregeln

Datenschutzgesetz-Novelle nutzen, um ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen besser zu schützen!

Wien (OTS) - Mehr Schutz für Daten und Privatsphäre von KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen, verlangt die AK. "Gerade die jüngsten Vorfälle missbräuchlicher Mitarbeiterüberwachung, etwa bei Tiger Lacke, zeigen, wie wichtig der Schutz der Daten ist", sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Das Datenschutzgesetz wird derzeit überarbeitet. Die AK fordert mehr Sicherheit: betriebliche Datenschutzbeauftragte, strikte Vorgaben für private Videoüberwachung, mehr Rechte für Betroffene bei Veröffentlichung von Daten im Internet.

Herr und Frau ÖsterreicherIn hinterlassen von Jahr zu Jahr mehr Datenspuren, etwa im Internet, bei Finanzdienstleistern, einem Handy-Vertrag. Die Unsicherheit der KonsumentInnen wächst, wer Daten sammeln und nutzen darf - das zeigen die vermehrten Anfragen in der AK. Die Sorgen der VerbraucherInnen: Internetnutzer fürchten das "Langzeitgedächtnis" des Internets. Bei allgemein verfügbaren Daten sind schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen derzeit nicht anerkannt. KonsumentInnen können Lösch- und Widerspruchsrechte meist gar nicht durchzusetzen. Der Handel mit Kundenkarten ist für KonsumentInnen ebenfalls nicht mehr durchschaubar. In der Arbeitswelt gibt es Informationstechnologien, die sich für Kontrollen gut nutzen lassen. Viele sorgen sich, dass ihre Privatsphäre durch den Einsatz neuer Technologien - wie Funkchips, Videokameras, GPS-Ortungen - beeinträchtigt wird.

Das Datenschutzgesetz wird derzeit novelliert und soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. "Das ist eine gute Gelegenheit, Konsumenten und Mitarbeiter besser vor Datensammlungen und Überwachungsbegierde zu schützen", sagt Zimmer. Erfreulich sei, dass der Datenschutz-Gesetzesentwurf eine Infopflicht des Auftraggebers bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen und eine striktere Kennzeichnung für private Videoüberwachung vorsehe, so Zimmer. Das Gesetz stellt klar, das Mitarbeiterkontrolle mittels Videokameras untersagt ist. Die AK fordert mehr Sicherheit:

  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte: Sie soll es zumindest in größeren Betrieben verpflichtend geben. Sie sollen darauf schauen, dass Datenschutzregeln in der Arbeitswelt eingehalten werden.
  • Internetdaten mit "Zeitablauf": KonsumentInnen sollen Internetdaten zu ihrer Person löschen oder Einspruch dagegen erheben können, etwa bei Facebook.
  • Datennutzungsklauseln klar hervorheben: Sie sind jetzt meist im Kleingedruckten versteckt. KonsumentInnen sollen den Klauseln ausdrücklich zustimmen müssen.
  • Info- und Deaktivierungspflicht für Funkchips auf Waren wie von der EU empfohlen.
  • Private Videoüberwachung soll nur zur Abwehr oder Verfolgung gerichtlich strafbarer Delikte möglich sein, nicht aber für andere Streitfälle. Bilder müssen verschlüsselt werden. Die Auswertung darf bloß im Verdachtsfall durch zuverlässige Treuhänder erfolgen.
  • Besserer Rechtsschutz: Die Ombudsrolle der Datenschutzbehörde soll ausgebaut und bei Datenschutzkonflikten am Arbeitsplatz die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichts klargestellt werden.

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
tel.: (+43)664 845 41 52
mailto:doris.strecker@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

 

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