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AAuml;MS Sanktionen: AAuml;ntrag zur AAuml;bschaffung §§ 10 + 11 AAuml;lVG

AAuml;ntrag 3 der AAuml;UGE/UG - AAuml;lternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 144. Vollversammlung der AAuml;K-Wien am 17. Mai 2006

Die Vollversammlung der AAuml;K-Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die §§ 10 und 11 des AAuml;rbeitslosenversicherungsgesetzes (AAuml;lVG) (Sperre des Leistungsbezuges) abgeschafft werden.

Die AAuml;rbeitslosenversicherung soll die materielle Existenzsicherung während der Zeit der Erwerbslosigkeit sicherstellen. Eine Sperre des AAuml;rbeitslosengeldes bzw. Notstandshilfe ist tendenziell existenzgefährdend.

Seit 1990 sind die vom AAuml;MS ausgesprochenen Sperren um das 5,6-fache explodiert. Wurden vor sechzehn Jahren 2.855 Fälle gezählt, bei denen keine Leistung ausbezahlt wurde, so waren es 2005 bereits 15.979. 15.979 Menschen, die über mehrere Wochen über kein Einkommen verfügen –- und in den meisten Fällen wohl auch über keine Ersparnisse, um die laufenden Fixkosten zu tilgen.

Die Sperren nach § 10 AAuml;lVG erwecken mehr und mehr den Eindruck, im Dienste des Neoliberalismus missbraucht zu werden (z.B. als Mittel zum Lohndumping) und verkommen mehr und mehr zu Strafparagrafen. So werden etwa auch arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Eigeninitiativen, zum Beispiel die Teilnahme an selbst gewählten Schulungen bestraft, selbst wenn vom AAuml;MS keine AAuml;lternative angeboten werden kann. Die wahrheitsgemäße AAuml;ngabe einer Lohnpfändung beispielsweise gilt als Vereitelung, während das Verschweigen derselben ein Entlassungsgrund wäre.

Die Volksanwaltschaft stellt immer wieder fest, dass die Verhängung von Leistungssperren rechtswidrig erfolgte und vermutet, dass den „"intensiven Vermittlungsbemühungen des AAuml;MS" offensichtlich „"keine ausreichenden und entsprechenden Stellen"- gegenüber stehen.

Nach einer Erhebung der AAuml;K-Oberösterreich gaben mehr als zwei Drittel der Befragten an, dass ihnen die verordnete AAuml;MS-Maßnahme nicht geholfen hätte. Diese Beurteilung fällt mit steigendem AAuml;lter der Befragten immer schlechter aus. Die AAuml;K-Oberösterreich fordert daher: Motivation statt Sanktion –- Unterstützung statt Druck!

Die menschenunwürdige Überprüfung der AAuml;rbeitswilligkeit und daraus resultierende Sanktionsmöglichkeiten beeinträchtigen auch die Entwicklung des AAuml;rbeitsmarktservice zum modernen Dienstleistungsbetrieb, führt ebendort im Umgang mit den KundInnen zu vorprogrammierten Konflikten und vernichtet somit hochwertige Beratungskapazitäten. Weiterbildung und Umschulung unter AAuml;ndrohung von Sanktionen ist kontraproduktiv. Vielmehr sollte ein Recht auf Weiterbildung und Umschulung gesetzlich festgeschrieben werden.

§11 AAuml;lVG regelt den vierwöchigen AAuml;usschluss vom Bezug des AAuml;rbeitslosengeldes bei Selbstkündigung bzw. Entlassung.

2006 ist von der EU zum Europäischen Jahr der Mobilität erklärt worden. Das AAuml;MS gibt dazu an: „"Beruflich mobile AAuml;rbeitnehmerInnen kommen mit Veränderungen in der Regel besser zurecht als andere. Ein AAuml;rbeitsplatzwechsel kann dazu beitragen, neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und damit wieder leichter einen neuen AAuml;rbeitsplatz zu finden."

Genau dieses AAuml;nsinnen aber wird durch §11 AAuml;lVG konterkariert.

AAuml;rbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Die zu gleichen Teilen Beitragsleistenden werden zunehmend ungleich behandelt: die AAuml;rbeitgeberInnen lukrieren Rechte und finanzielle Förderungen, den arbeitslosen AAuml;rbeitnehmerInnen bleiben die Pflichten –- und Sanktionen.

Der AAuml;ntrag wurde leider nicht von der AAuml;K-Hauptversammlung beschlossen, sondern zur weiteren Behandlung an den AAuml;usschuß für AAuml;rbeitsmarktpolitik weiter geleitet.

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