arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  "https://www.aktive-arbeitslose.at/news/">News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Eine vergessene Krankmeldung ans AMS ist kein Sperrgrund

VORSICHT: Die Krankmeldung muss trotzdem auf jeden Fall beim Arzt rechtzeitig erfolgen, da dieser nur noch maximal 2 Tage rückdatieren darf!

Rechtssatznummer: 5

Geschäftszahl: 2000/19/0035

Entscheidungsdatum: 08.09.2000

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0023 E 5. September 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Mangels einer diesbezüglichen Rechtsgrundlage kann in der Unterlassung einer Krankmeldung beim Arbeitsamt nicht eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ohne wichtigen Grund erblickt werden. Ein solcher könnte vielmehr nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitslose eine, die Teilnahme verhindernde Krankheit nur vorgeschützt hätte.

Dokumentnummer JWR_2000190035_20000908X05

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting