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Gesetze & Urteile
Verwaltungsgerichthof:
Entscheidungen und Rechtssätze
Tipp: In der Neuen Version des Rechtsinformationssystem des Bundes können die Urteile und Rechtssätze nun auch im Word- oder PDF-Format runter geladen und ausgedruckt werden.
Wie
die zahlreichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes wegen
unrechtmäßiger Bezugssperren durch das AMS zeigen, arbeitet das AMS
offenbar oft mit illegalen Methoden. Daher: Auf jeden Fall bei
Bezugssperre Gründe für eine Berufung checken. Der
Verwaltungsgerichtshof dürfte nämlich schon mächtig sauer auf das
permanent rechtswidrige/kriminelle Verhalten des AMS sein!
Im
folgenden eine Auswahl wichtiger Rechtssätze des
Verwaltungsgerichtshofes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Diese
bilden Grundlage für die Entscheidungen des VwGH in denen noch weitere
Argumente angeführt sein können. Für eine nähere Auseinandersetzung mit
der Spruchpraxis des VwGH ist es daher ratsam, auch dies dazugehörigen
Entscheidungstexte anzuschauen. Ausgewählte Entscheidungstexte, die
neben den Rechtssätzen noch weitere wesentliche Argumentationen
enthalten, werden in einigen fällen, in denenen der VwGH mitunter auch
ausführlichere Überlegungen darstellt (weil er juristisches Neuland
betritt besipielsweise) ebenfalls hier dokumentiert.
Siehe auch: Verfassungsgerichtshofurteile
- Aufschiebende Wirkung von Bescheiden
Verfügbarkeit, Betreuungspflichten und Obsorgepflichten [zum Seitenanfang]
"Vorläufige" Bezugseistellung nach § 24 & 38 AlVG [zum Seitenanfang]
Zuweisungen zu Beschäftigungen § 9 und 10 AlVG / "Arbeitswilligkeit" / "Vereitelung" [zum Seitenanfang]
- GZ 92/08/0042 Rechtssatz 3 vom 20.10.1992:
Nur vorsätzliches Handeln darf als "Vereitelung" sanktioniert werden - GZ 98/08/0175 vom 19.3.2003:
Ob ein Arbeitsloser eine ihm angebotene Beschäftigung gerne oder ungerne annimmt, ist unerheblich - GZ 2006/08/0269 Rechtssatz 2 vom 19.9.2007:
Ein Vorstellgespräch darf nicht grundlos abgelehnt werden (mit aber schon?) - GZ 2003/08/0116 vom 16.11.2005 Rechtssatz 3:
Vereitelung einer Beschäftigung nur nach präziser Feststellung über den Verlauf des Vorstellungsgesprächs!
TIPP: Vorstellungsgespräch immer genau dokumentieren, auf Notizblock mitschreiben oder Gedächtnisprotokoll machen! NEU - GZ 2010/08/002 vom 22.3.2010:
Wer bereits eine geringfügige Teilzeitarbeit hat, darf eine Vollzeitarbeit nicht ablehnen oder vereiteln NEU - GZ 2006/08/0269 Rechtssatz 1 vom 19.9.2007:
BewerberInnen dürfen sich nicht 2 Wochen Zeit lassen - GZ 2006/08/0292 vom 21.11.2007:
Arbeitswilligkeit kann durch Jobsuche dokumentiert werden - GZ 2006/08/0016 vom 17.10.2007:
Die Zuweisung zu Stellen, bei der etwas verlangt wird, was der Arbeitslose nicht kann, ist unzulässig - GZ 2006/08/0260 vom 17.10.2007:
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret zu überprüfen - GZ 99/08/0183 vom 21.11.2001:
Die Behauptung von Berufsunfähigkeit alleine rechtfertigt keine Sperre wegen "Arbeitsunwilligkeit" Das AMS muß zuerst eine der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit passende zumutbare Stelle zuweisen! -
GZ 2005/08/0157 vom 25.10.2006:
Einem Arbeitslosen ohne eigenen PKW ist eine Arbeit, für die ein eigener PKW Voraussetzung ist, nicht zumutbar (externer Link zum Urteil im RIS) - GZ 2006/08/0329 vom 17.10.2007:
Eine Mitfahrgelegenheit begründet keine Zumutbarkeit - GZ 2007/08/0056 Rechtssatz 1 vom 16.3.2011:
Alter und lange Arbeitslosigkeit rechtfertigen keine überlangen Wegzeiten NEU - GZ 2003/08/0039
AMS darf nicht zu Ad-hoc-Arbeitsaufnahmen nötigen (Rechtssatz)
Arbeitslose haben das Recht, sich die näheren Bedingungen der Arbeit auszuhandeln und sich darauf vorbereiten zu können - GZ 2002/08/0131, Rechtssatz vom 17.11.2004:
Der Arbeitsantritt muss rechtzeitig bekanntgegeben werden - Keine Pflicht zur "Abrufbereitschaft" bei Leasingfirmen - GZ 2006/08/0189 vom 19.9.2007:
Ein Arbeitsloser darf nicht zu Bewerbungen während eines Krankenstandes genötigt werden - GZ 2004/08/0148 , Entscheidung vom 15.2.2006:
Details von Arbeitsverträgen dürfen ausgehandelt werden - GZ 2004/08/0148, Entscheidung vom 15.2.2006:
Beschäftigung liegt nur vor, wenn eine reale Leistung (Arbeit)erbracht wird (Rechtssatz 1)
"Gemeinnützige Personalüberlasser" die de facto nur ein ausgelagertes
AMS sind, sind demnach keine Arbeitsverhältnisse! - GZ 2004/08/0053 vom 21.12.2005
Bloßstellende Jobs sind unzumutbar (Rechtssatz 2)
Bloßstellende Jobs sind unzumutbar (Gerichtsurteil) - GZ 2004/08/0053 vom 21.12.2005:
Einwände gegen angebliche Zumutbarkeit sind vom AMS zu überprüfen (Rechtssatz 1)
"Sich sonst bietende Arbeitsgelegenheit" nach § 9 AlVG [zum Seitenanfang]
Neuerdings beliebter Schmäh des AMS um von SÖBs "vermittelte" Jobs rechtswidrigerweise "sanktionierbar" machen zu wollen.
Nachweis der Anstrengungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes (Eigenbewerbungen) nach § 10 Absatz 4 AlVG
Arbeitsvermittlung durch private Vermittler [zum Seitenanfang]
Verfahrensvorschriften für die Zuweisung zu AMS-Maßnahmen allgemein (Begründungsplficht)[zum Seitenanfang]
Begründung von Bescheiden über Bezugsperren NEU
(Privatrechtliche) Maßnahmen, die mit Förderung Deckung des Lebensunterhalts (DLU) gefördert werden ( § 34 und § 35 AMSG) [zum Seitenanfang]
Praktika fallen beispielsweise darunter und dürften auch nach der AlVG-Novelle 2007 daher nicht mit Bezugssperre bedroht werden!
- GZ 2009/08/0105 vom 20.10.2010 Rechtssatz 2:
Auch wenn die Begründung einer Wiedereingliederungsmaßnahme entfallen kann, muß der Bescheid über die Sperre die Voraussetzungen der Zuweisung darlegen NEU
TIPP: Vor/bei der Zuweisung daher unbedingt eine Begründung verlangen!
Dann muß diese Begründung auch vorher gemacht werden und kann nicht erst im nachhinein geliefert werden. - GZ 2009/08/0109 vom 20.10.2010 Rechtssatz 1 (gleich lautend wie GZ 2009/08/105 RS 1:
Ist
die Erforderlichkeit einer Wiedereingliederung offenkundig, kann die
Begründung entfallen, die Gründe müssen aber tatsächlich vorliegen NEU - GZ 2006/08/0161 Rechtssatz 3 vom 1.4.2009:
Die Gründe für eine Maßnahme dürfen nicht erst in dieser selbst ermittelt werden - Sozialanamnese, Psychotests, Arbeitserprobung in einer Widereingliederungsmaßnahme usw. sind daher prizipiell unzumutbar! NEU - GZ 2006/08/0252 vom 19.9.2007:
"Transitarbeitsverträge" sind keine sich bietende Arbeitsgelegenheit und müssen nicht angenommen werden, wenn diese in einem Kurs ohne Zuweisung durch das AMS angeboten werden (gilt nach wie vor !!!) - GZ 2002/08/0262 vom 21.4.2004 Rechtssatz 4:
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme muß erfolgversprechend erscheinen
- GZ 2002/08/0262 Rechtssatz 2 vom 21.4.2004:
Arbeitsvermittlung geht vor Nachschulung. Nachschulung nur zur Vermittlung fehlender Fähigkeiten zulässig. - GZ 2002/08/0262 vom 21.4.2004 Rechtssatz 3:
Wiedereingliederungsmaßnahmen müssen erfolgversprechend sein und tatsächlich fehlende Fähigkeiten vermitteln - GZ 2002/08/0135
Bezugssperre wegen Trendwerk-Arbeitsvertrag aufgehoben (teilweise durch AlVG-Novelle ausgehebelt) - GZ 2002-08-0262 vom 21.4.2004 Rechtssatz 11
Maßnahmen auf unbestimmte Zeit sind nicht zulässig (gilt nach wie vor !!!)
Die Dauer der Maßnahme soll einem neueren VwGH-Urteile zufolge aber auch erst bei deren Antritt konkretisiert werden können. - GZ 2002/08/0262 vom 21.4.2004 Entscheidungstext:
Wiedereingliederungsmaßnahme als Arbeitsverhältnis? [Verein Proba, Vöcklabruck, Oberösterreich]
VORSICHT! Teilweise überholt
aber interessante Zusammenstellung der gesamten Argumente des VwGH zu
diesem Thema, daher gut geeignet als Argumentationshilfe! - GZ 2003/08/0200 vom 21.4.2004 Entscheidungstext:
Wiedereingliederungsmaßnahme nicht als Arbeitsverhältnis zumutbar: Bildungszentrum Salzkammergut, Projekt Pisa
Aufsuchende Betreuung - Unterstützung bei der ArbeitssucheArbeitstraining und Arbeitserprobung
Zuweisungen zu Rehabilitationsmaßnahmen
Vorsicht Falle: AMS weist offenbar zu Rehab-Maßnahmen so zu, als handle es sich um normale Arbeitsverhältnisse!
Unternehmensgründung
Kontrolltermine / Kontrollmeldung (§ 49 AlVG) [zum Seitenanfang]
Notstandshilfe
Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe [zum Seitenanfang]
Anmerkung:
Viele erfolglose Verfahren beim VwGH in Zusammenhang mit dem AMS
ergeben sich aus den zutiefst unmenschlichen und familienfeindlichen
Anrechnungsregeln für das Partnereinkommen bei der Bemessung der
Notstandshilfe. Einziger Ausweg: Getrennte Haushalte oder
Partnereinkommen verringern.
Daher: Verstärkter politischer Druck ist notwendig um diese sadistischen Gesetze zu verändern!
Rückforderungen des AMS-Bezugs
Krankenstand [zum Seitenanfang]
Medizinische/psychologische Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, gesundheitliche Zumutbarkeit einer Beschäftigungsangebots [zum Seitenanfang]
Vor und nach Verfahren um Berufsunfähigkeitspension/Invaliditätspension [zum Seitenanfang]
Impressum
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