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Gesetze & Urteile
Verwaltungsgerichthof:
Entscheidungen und Rechtssätze
Tipp: In der Neuen Version des Rechtsinformationssystem des Bundes können die Urteile und Rechtssätze nun auch im WOrd- oder PDF-Format runter geladen und ausgedruckt werden.
Wie die zahlreichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes wegen unrechtmäßiger Bezugssperren durch das AMS zeigen, arbeitet das AMS offenbar oft mit illegalen Methoden. Daher: Auf jeden Fall bei Bezugssperre Gründe für eine Berufung checken. Der Verwaltungsgerichtshof dürfte nämlich schon mächtig sauer auf das permanent rechtswidrige/kriminelle Verhalten des AMS sein!
Im folgenden eine Auswahl wichtiger Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofes. Diese bilden Grundlage für die Entscheidungen des VwGH in denen noch weitere Argumente angeführt sein können. Für eine nähere Auseinandersetzung mit der Spruchpraxis des VwGH ist es daher ratsam, auch diese anzuschauen auch wenn sich oft die Begründungen gleichen.
"Vorläufige" Bezugseistellung nach § 24 & 38 AlVG [zum Seitenanfang]
Zuweisungen zu Beschäftigungen § 9 und 10 AlVG / "Arbeitswilligkeit" / "Vereitelung" [zum Seitenanfang]
- GZ 92/08/0042 Rechtssatz 3 vom 20.10.1992:
Nur vorsätzliches Handeln darf als "Vereitelung" sanktioniert werden
- GZ 98/08/0175 vom 19.3.2003:
Ob ein Arbeitsloser eine ihm angebotene Beschäftigung gerne oder ungerne annimmt, ist unerheblich
- GZ 2006/08/0269 Rechtssatz 2 vom 19.9.2007:
Ein Vorstellgespräch darf nicht grundlos abgelehnt werden (mit aber schon?)
- GZ 2006/08/0269 Rechtssatz 1 vom 19.9.2007:
BewerberInnen dürfen sich nicht 2 Wochen Zeit lassen
- GZ 2006/08/0292 vom 21.11.2007:
Arbeitswilligkeit kann durch Jobsuche dokumentiert werden
- GZ 2006/08/0016 vom 17.10.2007:
Die Zuweisung zu Stellen, bei der etwas verlangt wird, was der Arbeitslose nicht kann, ist unzulässig
- GZ 2006/08/0260 vom 17.10.2007:
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret zu überprüfen
- 99/08/0183 vom 21.11.2001:
Die Behauptung von Berufsunfähigkeit alleine rechtfertigt keine Sperre wegen "Arbeitsunwilligkeit"
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GZ 2005/08/0157 vom 25.10.2006:
Einem Arbeitslosen ohne eigenen PKW ist eine Arbeit, für die ein eigener PKW Voraussetzung ist, nicht zumutbar (externer Link zum Urteil im RIS)
- GZ 2006/08/0329 vom 17.10.2007:
Eine Mitfahrgelegenheit begründet keine Zumutbarkeit
- GZ 2003/08/0039
AMS darf nicht zu Ad-hoc-Arbeitsaufnahmen nötigen (Rechtssatz)
Arbeitslose haben das Recht, sich die näheren Bedingungen der Arbeit auszuhandeln und sich darauf vorbereiten zu können
- 2002/08/0131, Rechtssatz vom 17.11.2004:
Der Arbeitsantritt muss rechtzeitig bekanntgegeben werden - Keine Pflicht zur "Abrufbereitschaft" bei Leasingfirmen
- GZ 2006/08/0189 vom 19.9.2007:
Ein Arbeitsloser darf nicht zu Bewerbungen während eines Krankenstandes genötigt werden
- GZ 2004/08/0148 , Entscheidung vom 15.2.2006:
Details von Arbeitsverträgen dürfen ausgehandelt werden
- GZ 2004/08/0148, Entscheidung vom 15.2.2006:
Beschäftigung liegt nur vor, wenn eine reale Leistung (Arbeit)erbracht wird (Rechtssatz 1)
"Gemeinnützige Personalüberlasser" die de facto nur ein ausgelagertes AMS sind, sind demnach keine Arbeitsverhältnisse!
- GZ 2004/08/0053 vom 21.12.2005
Bloßstellende Jobs sind unzumutbar (Rechtssatz 2)
Bloßstellende Jobs sind unzumutbar (Gerichtsurteil)
- GZ 2004/08/0053 vom 21.12.2005:
Einwände gegen angebliche Zumutbarkeit sind vom AMS zu überprüfen (Rechtssatz 1)
"Sich sonst bietende Arbeitsgelegenheit" nach § 9 AlVG [zum Seitenanfang]
Neuerdings beliebter Schmäh des AMS um von SÖBs "vermittelte" Jobs rechtswidrigerweise "sanktionierbar" zu machen.
Arbeitsvermittlung durch private Vermittler [zum Seitenanfang]
AMS-Maßnahmen allgemein, Verfahrensvorschriften [zum Seitenanfang]
(Privatrechtliche) Maßnahmen, die mit Förderung Deckung des Lebensunterhalts (DLU) gefördert werden ( § 34 und § 35 AMSG) [zum Seitenanfang]
Praktika fallen beispielsweise darunter und dürfen auch nach der AlVG-Novelle 2007 daher nicht mit Bezugssperre bedroht werden!
Betreuungspflichten und Obsorgepflichten [zum Seitenanfang]
Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe [zum Seitenanfang]
Anmerkung: Viele erfolglose Verfahren beim VwGH in Zusammenhang mit dem AMS ergeben sich aus den zutiefst unmenschlichen und familienfeindlichen Anrechnungsregeln für das Partnereinkommen bei der Bemessung der Notstandshilfe. Einziger Ausweg: Getrennte Haushalte oder Partnereinkommen verringern.
Daher: Verstärkter politischer Druck ist notwendig um diese sadistischen Gesetze zu verändern!
Rückforderungen des AMS-Bezugs
Krankenstand [zum Seitenanfang]
Medizinische/psychologische Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, gesundheitliche Zumutbarkeit einer Beschäftigungsangebots [zum Seitenanfang]
Vor und nach Verfahren um Berufsunfähigkeitspension/Invaliditätspension [zum Seitenanfang]
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