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Gesetze & Urteile
Verwaltungsgerichthof:
Entscheidungen und Rechtssätze
Tipp: In der Neuen Version des Rechtsinformationssystem des Bundes können die Urteile und Rechtssätze nun auch im PDF-Format runter geladen und ausgedruckt werden.
Wie die zahlreichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes wegen unrechtmäßiger Bezugssperren durch das AMS zeigen, arbeitet das AMS offenbar oft mit illegalen Methoden. Daher: Auf jeden Fall bei Bezugssperre Gründe für eine Berufung checken. Der Verwaltungsgerichtshof dürfte nämlich schon mächtig sauer auf das permanent rechtswidrige/kriminelle Verhalten des AMS sein!
Im folgenden eine Auswahl wichtiger Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofes. Diese bilden Grundlage für die Entscheidungen des VwGH in denen noch weitere Argumente angeführt sein können. Für eine nähere Auseinandersetzung mit der Spruchpraxis des VwGH ist es daher ratsam, auch diese anzuschauen auch wenn sich oft die Begründungen gleichen.
Antrag auf Arbeitslosigkeit
Zuweisungen zu Beschäftigungen § 9 und 10 AlVG / "Arbeitswilligkeit" / "Vereitelung"
- GZ 92/08/0042 Rechtssatz 3 vom 20.10.1992:
Nur vorsätzliches Handeln darf als "Vereitelung" sanktioniert werden neu
- GZ 98/08/0175 vom 19.3.2003:
Ob ein Arbeitsloser eine ihm angebotene Beschäftigung gerne oder ungerne annimmt, ist unerheblich neu
- GZ 2006/08/0269 Rechtssatz 2 vom 19.9.2007:
Ein Vorstellgespräch darf nicht grundlos abgelehnt werden (mit aber schon?)
- GZ 2006/08/0269 Rechtssatz 1 vom 19.9.2007:
BewerberInnen dürfen sich nicht 2 Wochen Zeit lassen
- GZ 2006/08/0292 vom 21.11.2007:
Arbeitswilligkeit kann durch Jobsuche dokumentiert werden neu
- GZ 2006/08/0016 vom 17.10.2007:
Die Zuweisung zu Stellen, bei der etwas verlangt wird, was der Arbeitslose nicht kann, ist unzulässig neu
- GZ 2006/08/0260 vom 17.10.2007:
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret zu überprüfen neu
- 99/08/0183 vom 21.11.2001:
Die Behauptung von Berufsunfähigkeit alleine rechtfertigt keine Sperre wegen "Arbeitsunwilligkeit"
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GZ 2005/08/0157 vom 25.10.2006:
Einem Arbeitslosen ohne eigenen PKW ist eine Arbeit, für die ein eigener PKW Voraussetzung ist, nicht zumutbar (externer Link zum Urteil im RIS) neu
- GZ 2006/08/0329 vom 17.10.2007:
Eine Mitfahrgelegenheit begründet keine Zumutbarkeit
neu
- GZ 2003/08/0039
AMS darf nicht zu Ad-hoc-Arbeitsaufnahmen nötigen (Rechtssatz)
Arbeitslose haben das Recht, sich die näheren Bedingungen der Arbeit auszuhandeln und sich darauf vorbereiten zu können neu
- 2002/08/0131, Rechtssatz vom 17.11.2004:
Der Arbeitsantritt muss rechtzeitig bekanntgegeben werden - Keine Pflicht zur "Abrufbereitschaft" bei Leasingfirmen neu
- GZ 2006/08/0189 vom 19.9.2007:
Ein Arbeitsloser darf nicht zu Bewerbungen während eines Krankenstandes genötigt werden neu
- GZ 2006/08/0252 vom 19.9.2007:
Eine sich "sonst bietende Arbeitsmöglichkeit" muß nur dann wahrgenommen werden, wenn diese den Zumutbarkeitskriterien des AlVG entspricht neu
- GZ 2004/08/0148 , Entscheidung vom 15.2.2006:
Details von Arbeitsverträgen dürfen ausgehandelt werden
- GZ 2004/08/0148, Entscheidung vom 15.2.2006:
Beschäftigung liegt nur vor, wenn eine reale Leistung (Arbeit)erbracht wird (Rechtssatz 1)
"Gemeinnützige Personalüberlasser" die de facto nur ein ausgelagertes AMS sind, sind demnach keine Arbeitsverhältnisse!
- GZ 2004/08/0053 vom 21.12.2005
Bloßstellende Jobs sind unzumutbar (Rechtssatz 2)
Bloßstellende Jobs sind unzumutbar (Gerichtsurteil)
- GZ 2004/08/0053 vom 21.12.2005:
Einwände gegen angebliche Zumutbarkeit sind vom AMS zu überprüfen (Rechtssatz 1)
Zuweisungen zu Ein- und Umschulungen (AMS-Kurse) (siehe auch: AMS-Maßnahmen allgemein)
Zuweisungen zu "Wiedereingliederungsmaßnahmen" (siehe auch: AMS-Maßnahmen allgemein)
AMS-Maßnahmen allgemein, Verfahrensvorschriften
Kontrolltermine (§ 49 AlVG)
Betreuungspflichten und Obsorgepflichten
AMS-Bezug, Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilf, Rückforderungen:
Anmerkung: Viele erfolglose Verfahren beim VwGH in Zusammenhang mit dem AMS ergeben sich aus den zutiefst unmenschlichen und familienfeindlichen Anrechnungsregeln für das Partnereinkommen bei der Bemessung der Notstandshilfe. Einziger Ausweg: Getrennte Haushalte oder Partnereinkommen verringern.
Daher: Verstärkter politischer Druck ist notwendig um diese sadistischen Gesetze zu verändern!
Krankenstand
Medizinische/psychologische Untersuchung/Arbeitsfähigkeit
Vor und nach Verfahren um Berufsunfähigkeitspension / Invaliditätspension
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