arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
  Projekte
  Links
Gewerkschaft
Termine

Feedback
über uns

 

Zuweisungen zu "bloßstellenden" Jobs ist unzumutbar

Gerichtstyp: VwGH Erkenntnis

Geschäftszahl: 2004/08/0053

Entscheidungsdatum: 20051221

Veröffentlichungsdatum: 20060221

Rechtssatznummer 2

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1; AlVG 1977 §38; AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Ist eine Beschäftigung (hier als Verkäufer der "Straßenzeitung 20- er") nach Ansicht des AMS diskriminierend ("bloßstellend"), z.B. weil allgemein bekannt wäre, dass eine "Straßenzeitung" im Allgemeinen nur von Personen mit Vorstrafen verkauft wird, dann dürfte eine arbeitslose Person zu einer solchen Beschäftigung unter Androhung der Sanktion des § 10 Abs. 1 AlVG nicht verhalten werden (hier: unabhängig davon, wie wahrscheinlich es ist, dass der Arbeitslose bei dieser Tätigkeit von Familienmitgliedern, Freunden oder sonstigen Bekannten angetroffen werden könnte).

Dokumentnummer: JWR/2004080053/20051221X02

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Media Austria Unterstützt von Media Austria
Webhosting & Webdesign