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Arbeitslose müssen vor Zuweisung zu einer Maßnahme um ihre Meinung gefragt werden (Recht auf Parteiengehör)

Anmerkung: Das Recht auf Parteiengehör ist ein Grundrecht im Verwaltungsrecht und besteht auch nach der AlVG-Novelle 2007 !!!

Gerichtstyp VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl 2002/08/0262
Entscheidungsdatum 21.4.2004
Veröffentlichungsdatum 20040610
Rechtssatznummer 7

Norm

AlVG 1977 §10 Abs 1;
AlVG 1977 §9 Abs1 idF idF 1993/502;
AVG §45 Abs 3;

Rechtssatz

GRS wie 94/08/0131 E 26. September 1995 RS 3 GRS Text

Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass die Gründe, nach denen das Arbeitsamt eine solche Maßnahme für erforderlich erachtet, dem Arbeitslosen eröffnet und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004
Dokumentnummer JWR/2002080262/20040421X07
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004
Dokumentnummer JWR/2002080262/20040421X06

 

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