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Zum Kauf eines Hauses verwendete Ersparnisse und fiktive Mieteinnahmen sind kein zu berücksichtigendes Einkommen

Rechtssatznummer: 1

Geschäftszahl: 95/08/0107

Entscheidungsdatum: 20.12.2000

Norm

AlVG 1977 §33 Abs2;
AlVG 1977 §33 Abs3;
NotstandshilfeV §2 Abs1;
NotstandshilfeV §2 Abs2;

Rechtssatz

Zum Kauf eines Hauses verwendete Ersparnisse und fiktive Mieteinnahmen, die nicht erzielt werden, sondern nur erzielt werden könnten, sind kein bei der Frage nach dem Vorliegen einer Notlage zu berücksichtigendes Einkommen des Arbeitslosen. Sie sind daher in die Prüfung der Frage, ob sich die notwendigen Lebensbedürfnisse des Arbeitslosen mit dessen Einkommen befriedigen lassen, grundsätzlich nicht einzubeziehen.

Dokumentnummer JWR_1995080107_20001220X01

 

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