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Aktive Arbeitslose

 

Vereitelung einer Beschäftigung nur nach präziser Feststellung über den Verlauf des Vorstellungsgesprächs!

TIPP: Vorstellungsgespräche immer gut dokumentieren, am besten gleich mitschreiben (Notizblock) und/oder nachher Gedächtnisprotokoll machen

Rechtssatznummer 3

Geschäftszahl 2003/08/0116

Entscheidungsdatum 16.11.2005

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0008 E 20. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0392).

RIS seit 25.12.2005

Dokumentnummer JWR_2003080116_20051116X03

 

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