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Niederschrift, Mündliche Verhandlung, Ladung am AMS

Niederschriften

Beim AMS ist es oft Praxis, dass bei Vorsprachen oder Kontrollterminen der AMS-Berater unangekündigt sagt "jetzt machen wir eine Niederschrift" weil ein Kontrollmeldetermin nicht eingehalten wurde, eine Maßnahme oder ein Arbeitsverhältnis nicht begonnen wurde und eine Bezugsperre angedroht wird, oder weil plötzlich bestimmte Bedingungen für den Nachweis der Eigeninitiative oder andere Sachen vom AMS diktiert werden.

Das alles ist unserer Meinung nach oft rechtswidrig, denn Niederschriften sind nur über "Verfahrenhandlungen" möglich wie:

  • mündliche Verhandlungen
  • mündliche Anbringungen (Eingaben) von Beteiligten/Betroffenen
  • Einvernahme von Zeugen oder Sachverständigen
  • Durchführung eines Augenscheins

Niederschriften dienen also lediglich der Dokumentation von Verfahrenshandlungen die rein Sachverhalte erheben und dürfen nicht für Recht setzende Handlungen der Behörde (Zuweisungen, Aufträge über Eigenbewerbungen, ....) verwendet werden, die ja nur via begründetem Bescheid rechtswirksam gemacht werden können.

Bei oben genannten Vorgängen handelt es sich aber "Verfahrensschritte" wie "mündliche Verhandlungen" die laut § 41 AVG so anzuberaumen sind, "dass die Teilnehmer rechtzeitig und vorbereitet erscheinen können." Das hat das AMS mit einer entsprechend rechtzeitig zugestellten Ladung sicher zu stellen. Da in der Regel bei der Vorschreibung von Kontrollterminen die Sachverhalte, zu denen der/die Betroffene in der Niederschrift Stellung nehmen soll, genannt werden, dürfen diese streng genommen Ihnen nicht überraschend bei einem inhaltlich unspezifischen Kontrolltermin vorgeworfen werden.

VORSICHT FALLE: Neuerdings versucht das AMS auch Auflagen per Niederschrift festzuhalten wie beispielsweise die Anzahl der Bewerbungen die mensch als Nachweis der "Eigeninitiative" vorweisen soll. Auflagen können aber prinzipiell nicht per Niederschrift rechtswirksam "verhängt" werden, sondern nur per Bescheidspruch nach § 59 AVG wonach "auch eine angemessene Frist zur Ausführung der Leistung oder Herstellung zu bestimmen" ist. Im konkreten Fall ist aber auch die exakte Vorschreibung von einer fixen Anzahl von Eigenbewerbungen nicht rechtens, weil die "Eigeninitiative" als ganzes vom AMS zu bewerten ist und auch nur glaubhaft gemacht werden muss. Der Einsatz einer Niederschrift dient dabei oft nur zur Einschüchterung!

Unserer Meinung nach wäre sogar der Betreuungsplan im Rahmen einer per Ladung angekündigten "mündlichen Verhandlung" zu erstellen, da die Aushandlung des Betreuungsplan nicht zu den in § 49 AlVG genannten Aufgaben der Kontrollmeldung ("Kontrolltermin") gehört.

Zur Niederschrift regelt § 14 AVG:

"(1) Mündliche Anbringen von Beteiligten sind erforderlichenfalls ihrem wesentlichen Inhalt nach in einer Niederschrift festzuhalten. Niederschriften über Verhandlungen (Verhandlungsschriften) sind derart abzufassen, dass bei Weglassung alles nicht zur Sache Gehörigen der Verlauf und Inhalt der Verhandlung richtig und verständlich wiedergegeben wird.

(2) Jede Niederschrift hat außerdem zu enthalten:

  1. Ort, Zeit und Gegenstand der Amtshandlung und, wenn schon frühere darauf bezügliche Amtshandlungen vorliegen, erforderlichenfalls eine kurze Darstellung des Standes der Sache;
  2. die Bezeichnung der Behörde und die Namen des Leiters der Amtshandlung und der sonst mitwirkenden amtlichen Organe, der anwesenden Beteiligten und ihrer Vertreter sowie der etwa vernommenen Zeugen und Sachverständigen."

Sowie: "(4) In dem einmal Niedergeschriebenen darf nichts Erhebliches ausgelöscht, zugesetzt oder verändert werden. Durchgestrichene Stellen sollen noch lesbar bleiben. Erhebliche Zusätze oder Einwendungen der beigezogenen Personen wegen behaupteter Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Niederschrift sind in einen Nachtrag aufzunehmen und gesondert zu unterfertigen."

Die Niederschrift ist den vernommenen oder sonst beigezogenen Personen zur Durchsicht vorzulegen.

Bis zum Schluss der Amtshandlung kann eine (Zustellung der) Ausfertigung (Kopie) der Niederschrift verlangt werden.

Binnen zwei Wochen ab Zustellung können Einwendungen wegen behaupteter Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Niederschrift gemacht werden.

VORSICHT FALLE: Werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift gemacht erlangt die Niederschrift als öffentliche Urkunde volle Beweiskraft über den Gegenstand und den Verlauf der betreffenden Amtshandlung. Hat ein Verhandlungsteilnehmer Einwendungen gegen die Niederschrift vorgebracht, so spricht für die Niederschrift nicht mehr die Rechtsvermutung, dass sie Verlauf und Inhalt der Amtshandlung richtig beurkundet. Ob die Einwendungen zu Recht geltend gemacht wurden, ist nicht entscheidend (VwGH 93/01/0059).

TIPP: Das die Niederschrift besondere Beweiskraft hat diese (spätestens zu Hause) sofort genau durchlesen und wenn Ihre Einwändenicht ausreichend eingearbeitet wurden oder sonst etwas nicht paßt auf jeden Fall eine schriftliche Einwendung zu schreiben! ACHTUNG: Die Frist von 2 Wochen nicht versäumen!

Mündliche Verhandlungen

"Mündlichen Verhandlung" sind laut § 40 AVG "unter Zuziehung aller bekannten Beteiligten sowie der erforderlichen Zeugen und Sachverständigen vorzunehmen". Mensch hat also das Recht, auch Zeugen zu nennen und natürlich eigene Beweismittel einzubringen und auch Beweisanträge an die Behörde zu stellen. Das wird einem aber bei der jetzigen Verfahrensweise verweigert.

Ladung

Zu "mündlichen Verhandlungen" über die dann "Niederschriften" gemacht werden können, muss das AMS eine Ladung ausschicken.

Nach § 19 AVG hat die Ladung folgende Informationen zu enthalten:

Ort und Zeit der Amtshandlung Gegenstand der Amtshandlung in welcher Eigenschaft der Geladene vor der Behörde erscheinen soll (als Beteiligter, Zeuge usw.) welche Behelfe und Beweismittel mitzubringen sind ob der Geladene persönlich zu erscheinen hat oder ob die Entsendung eines Vertreters genügt welche Folgen an ein Ausbleiben geknüpft sind.

"Wer nicht durch Krankheit, Behinderung oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, hat die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten." Wer an der Ladung aus unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen verhindert war, kann, falls das AMS nicht auch so einen neuen Termin gewährt, einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" stellen.

Abkürzungen:

AVG ... Allgemeines Verwaltungsgesetz
AlVG ... Arbeitsloseversicherungsgesetz

Siehe auch:

 

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