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arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe / AMS-Maßnahmen - Transitarbeitspläauml;tze (SÖB / GBP)

Transitarbeitsplätze: Mögliche Frage beim Vorstellungsgespräch beim SÖB / GBP

 

-->Zurück zum Hauptartikel: Transitarbeitsplätze - "Zweiter Arbeitsmarkt" (SÖBs/GBPs)

Da es bei der derzeitigen Rechtslage und vor allem Rechtsauslegung in Österreich leider kaum eine rechtliche Handhabe gegen den die Menschenrechte verletzenden "zweiten Arbeitsmarkt" gibt, bleibt Ihnen also nichts anderes übrig als dafür zu sorgen, vom SÖB/GBP nicht genommen zu werden, ohne dass Sie vom SÖB/GBP an das AMS als "arbeitsunwillg" verpetzt werden können.

Es bieten sich drei Möglichkeiten an:

  1. entweder sich als schlichtwegs nicht für den SÖB geeignet zu präsentieren, weil Ihnen fachliche Fähigkeiten fehlen und daher Schaden für den SÖB/GBP entstehen kann oder weil Sie gesundheitlich nicht in der Lage dazu sind, und der SÖB/GBP das Risiko eingeht, daß Sie eine Strafanzeige wegen Körperverletzung bzw. der Verletzung seiner Fürorgepflichten als Arbeitgeber machen müssen;
  2. oder durch kritische Fragen dem SÖB/GBP klar zu machen, dass Sie sich im (Arbeits)Recht auskennen und der SÖB/GBP damit rechnen muss, dass Sie für die Achtung Ihrer Rechte kämpfen werden oder gar die von Innen heraus den gewerkschaftlichen Kampf um die Rechte aller Transitarbeitskräfte im Betrieb führen werden weil Sie zum Beispiel in eier Arbeitslosengewerkschaft organisiert sind. Nichts fürchten SÖBs/GBPs mehr, als dass Kritik über Missstände in SÖBs/GBPs an die Öffentlichkeit gelangen und der SÖB/GBP nicht mehr vom AMS oder anderein öffentlichen Stellen (z.B. Gemeinden) subventioniert werden.

Wir empfehlen daher, beim Vorstellungsgespräch alles genau mitzuschreiben bzw. eine Tonaufnahme zu machen.

Sie haben aber auch das Recht, für die Vertragsverhandlung mit dem SÖB / GBP eine Begleitperson mitzunehmen, wozu Sie nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durchaus das Recht haben! Das AMS bietet ja selbst in zahlreichen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen unter dem Schlagwort "aufsuchende Betreuung" eine Begleitung zu Vorstellungsgepsprächen an.

Um möglichst zielgerichtete Frage stellen zu können, empfehlen wir, rechtzeitig im Internet über Informationen zum jeweiligen SÖB/GBP zu recherchieren.

Zum Arbeitsverhältnis selbst:

  • Wie schaut der Arbeitsvertrag konkret aus? Kopie mit nach Hause nehmen und von ExpertInnen (Aktive Arbeitslose) kontrollieren lassen!
    Hintergrund: Laut Verwaltungsgerichtshof haben Sie das Recht, über Details des Arbeitsvertrags zu verhandeln (VwGH GZ 2004/08/0148). Damit Sie das auch können, sollten Sie auch eine Kopie des Arbeitsvertrags erhalten, was ein seriöser Betrieb Ihnen wohl nicht verweigern wird.
  • Genauer Arbeitsinhalt bzw. Stellenbeschreibung (sonst ist der Arbeitsvertrag vielleicht zu unbestimmt).
    Hintergrund: Der SÖB darf Sie nicht zu einer anderen, womöglich niederwertigeren Arbeit einsetzen. Wenn Sie zum Beispiel einen Arbeitsvertrag für Büroarbeit unterschreiben, darf der SÖB Sie dann z.B. nicht für Gartenarbeit einsetzen!
  • Welche Bezahlung wird geboten?
    Wenn lediglich die vermutlich sittenwidriger Pauschallohn nach BAGS-Transitarbeitskräftereglung geboten wird und der SÖB/GBP wie ein normaler Gewerbebetrieb arbeitet nachfragen ob dieser eine Gewerbeberechtigung hat und damit den Branchen Kollektivvertrag zahlen muß. Warum umgehen Sie den regulären Kollektivvertrag?
  • Wie erfolgt die Einschulung?
  • Welche betriebliche Ausbildung wird geboten? In welcher Form? Welche Qualifikation haben die AusbildnerInnen??
  • Wie schaut es mit dem Arbeitnehmerschutz aus? Gibt es Schutzausrüuuml;stung?
    Je nach Branche müssen bestimmte Schutzausrüstungen wie Arbeitsschuhe mit Schutzkappen zur Verfügung gestellt werden. Fragen Sie bei AK und/oder der zuständigen Branchengewerkschaft nach, welche ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen da in Frage kommen!
  • Wird die Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder gibt es einen Zuschlag füuuml;r Mehraufwand (Kleiderreinigung)?
  • Mit welchen gesundheitlichen Belastungen ist zu rechnen! Bei Recylingprojekten beispielsweise werden auch Bildröhren zerlegt, die Blei, Barium oder Strontium als gefährliche Inhaltsstoffe enthalten können. Fragen Sie bei AK und/oder der zuständigen Branchengewerkschaft nach mit welchen gesundheitlichen Belastungen Sie eventuell rechnen müssen
  • Gibt es eine Betriebsvereinbarung, die Teil des Arbeitsvertrags ist? Mitnehmen zum kontrollieren!
  • Gibt es zusäauml;tzlich so was wie "Regeln der Zusammenarbeit"? Oft stehen da rechtswidrige Bestimmungen drin. Daher eine Kopie davon zur Kontrolle mit nehmen!
  • Siehe auch: Unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag

"Sozialpäauml;dagogische Betreuung":

  • Genauer Umfang (zeitlich/inhaltlich). Verpflichtend / freiwillig?
    Hintergrund: Laut Verwaltungsgerichtshof darf selbst in einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung des AMS die Arbeitssuche nur unterstützt, aber nicht angeleitet oder überwacht werden. Insbesondere darf auch keine Arbeitsvermittlung unter Androhung von Sanktionen (oder Weitergabe von Daten ans AMS) erzwungen werden!
  • Welche Vorgaben gibt es da vom AMS? Wie schaut der Vertrag mit dem AMS aus? (Auch bezüuuml;glich Arbeit)
  • In welcher Form wir die sozialpädagogische Betreuung angeboten: Im Betrieb oder sauber getrennt durch externe Personen/Dienstleister? 
  • Welche Qualifikation haben die MitarbeiterInnen, die die "sozialpädagogische Betreuung" durchführen?
  • Wie ist da der Datenschutz bzw. die Vertraulichkeit der "sozialpädagogischen Betreuung" gewäauml;hrleistet?
    • Welche Daten werden bei der sozialen Betreuung erhoben und in welcher Form?
    • Erfahren meine Vorgesetzten bzw. andere Betriebsmitarbeiter persöouml;nliche Daten durch die "sozialpädagogische Betreuung". Das wäauml;re voll rechtswidrig!!!
    • Werden Daten aus der sozialpädagogischen Betreuung an das AMS weiter gegeben? Ohne Ihre Zustimmung wäre das voll illegal, weil dadurch sowohl das Datenschutzgesetz als auch die Fürsorgepflichten des Betriebs verletzt werden!
    • Gibt der/die Betreuerin mir eine Vertraulichkeitserkläauml;rung ab?

Zum Datenschutz allgemein:

  • Haben Sie Daten vom AMS üuuml;ber mich erhalten? Welche?
  • Werden Daten an das AMS weiter gegeben? Welche?
  • Welche Daten werden über reine Abrechnungsdaten hinaus ermittelt und gespeichert?
    Hintergrund: Eigentlich darf auch ein SÖB oder GBP nicht mehr Daten erheben und verarbeiten als ein normaler Arbeitgeber! Also nichts, das nicht unbedingt für die Lohnabrechnung und für die Planung des Arbeitseinsatzes unmittelbar gebraucht wird. Zudem wären solche Daten nicht von einer "Standarddatenverarbeitung" nach Datenschutzgesetz erfasst und müßten extra beim Datenverarbeitungsregister gemeldet werden. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten, Daten aus der Privatsphäre wie persönliche Probleme, Schulden etc. bedürfen zudem einer gesetzlichen Grundlage!
  • Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Datenverarbeitung gemacht. Allfällige Vereinbarung mit dem AMS verlangen!
  • Was passiert, wenn ich keine Zustimmung zur Datenweitergabe gebe?
    Laut Verwaltungsgerichtshof haben Sie das Recht dazu, eine Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe zu verweigern! (VwGH GZ 96/08/0042 RS 4, GZ 96/08/0308 RS 4)
    Datenweitergabe durch einen Arbeitgeber verletzt zudem nicht nur Datenschutzgesetz sondern laut Arbeitsrecht auch die Füuuml;rsorgepflichten des Arbeitgebers!
  • Siehe auch:

Zum Betrieb:

  • Welche Zielgruppen hat der SÖB (sonst noch).
    Hintergrund: Oft werben SÖBs/GBPs damit, "Integrationsarbeit" für besonders schwer vermittelbare Zielgruppen wie Obdachlose, Drogensüchtige, Behinderte et.. zum leisten, womit ein Arbeitsverhältnis beim SÖB/GBP durchaus eine bloßstellende Wirkung haben kann und insbesondere dann unzumutbar werden kann, wenn die Öffentlichkeit von der Mitarbeit im SÖB erfährt (siehe Urteil des Verwaltungsgerichtshof zum Verkauf der Obdachlosenzeitung 20er, VwGH GZ 2004/08/0053 RS 2 )
  • Welche Rechtsform hat der Betrieb?
  • Wer sind die Eigentümer des Betriebs?
    Recherchieren Sie das vorher. Oft sind diese Betriebe via Vorstand oder Inhaber mit politischen Parteien, Sozialpartnern, Gemeinden oder sonstigen politischen Einrichtungen verbunden, die sicherlich keine negative öffentliche Aufmerksamkeit haben wollen. Insbesondere wenn AK und ÖGB involviert sind!
  • Wer sind die Kooperationspartner des Betriebs/des Projekts?
  • Wie schaut es mit der Gewerbeberechtigung aus? Welche haben Sie?
    Hintergrund: Es wird immer wieder behauptet, es gäbe eine ministerielle Dienstanweisung, dass SÖBs/GBPs keine Gewerbeberechtigung brauchen würden. Trotz Nachfrage bei den in Frage kommenden Ministerien, konnten wir dieses Gerücht nicht bestätigen, zumal jene, die das behaupten, selbst diese angebliche Dienstanweisung nicht vorweisen können. Hat ein Betrieb eine Gewerbeberechtigung, dann ist auch die jeweilige Fachgruppe der Wirtschaftskammer zuständig. Somit wäre der von dieser Fachgruppe ausgehandelte Kollektivvertrag anzuwenden. Gerade bei gebundenen Gewerben - z.B. Baugewerbe - dürfen SÖBs/GBPs unserer Meinung nach nicht ohne Gewerbeberechtigung arbeiten. Da SÖBs/GBPs ja im Auftrag des AMS arbeiten, was genauso gut gewinnorientierte Unternehmen machen könne, besteht unserer Meinung nach fachlich überhaupt kein Grund, dass SÖBs/GBPs eine Sonderrechtszone darstellen sollen!
  • Wer ist der Geschäauml;ftsfüuuml;hrer (mit Gewerbeberechtigung = Haftender!)
  • Welchen Umsatz macht der Betrieb?
  • Gibt es einen Betriebsrat? Wer ist die Ansprechperson (Betriebsratsvorsitzender)?

Siehe auch:


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