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  arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe / AMS-Maßnahmen und AMS-Kurse

AMS-Maßnahmen / AMS-Kurse

Vorsicht auf Infotagen und bei Beginn einer AMS-Maßnahme!

  • Infotage bei Kurseinrichtungen werden gerne als „Kontrolltermine“ deklariert, mitunter die Mitnahme der Kontrollkarte vorgeschrieben. Kontrolltermine sind hoheitliche Akte, die nicht an Private ausgelagert werden dürfen. Das dient nur der Einschüchterung!
  • Bei der Zuweisung zu einer AMS-Maßnahme handelt es sich um ein „öffentliches Dokument“ das dem/der EmpfängerIn gehört - also Ihnen! - und als wichtiges Beweismittel im Streitfall dient. Niemand hat das Recht, Ihnen diese abzunehmen! Das wird nur gemacht, damit Sie nicht auf die Idee kommt, gegen rechtswidrige Zuweisungen vorzugehen.
  • Gerne werden Fragebögen ausgegeben, wo oft zahlreiche Daten erhoben werden, die keinesfalls für die Durchführung der Maßnahme notwendig sind. Auf keinen Fall sofort unter Druck ausfüllen! (Siehe Kapitel Datenschutz)
  • Oft werden rechtswidrige Inhalte in die Vereinbarung, die an sich schon keine Rechtsgrundlage hat, geschrieben. Daher nie sofort unterschreiben, mitnehmen und genau prüfen! Was auch in Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht gemacht werden darf:
    • Die „Arbeitswilligkeit“ überprüfen = Bewerbungen kontrollieren und darüber Daten an das AMS weiter geben
    • Die Privatsphäre und den Schutz des Familienlebens verletzen (Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention). Keine aufsuchende Betreuung mit Abholung von zu Hause und Begleitung zu Bewerbungsgesprächen! Auch kein Offenlegen persönlicher Verhältnisse!
  • Arbeitsverträge“ nicht sofort unterschreiben! Diese zur Überprüfung und zur Wahrung von Bedenkzeit mitnehmen. Auch die „Betriebsvereinbarung“ verlangen, wenn dieses Teil des „Arbeitsvertrages“ sein soll. Siehe Unfaire Vertragsklauseln in Arbeitsverträgen
  • Möglichst genaue Informationen über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie schriftliche Unterlagen verlangen. Alles genau dokumentieren und mitschreiben oder (mit Handy) Ton aufnehmen. So rasch wie möglich ein Gedächtnisprotokoll schreiben. Genaue Angaben zu Ort, Zeit und anwesende Personen (Namen und Funktion erfragen) festhalten, damit diese als “Aktnotiz” Rechtswirkung hat. ZeugInnen suchen, Kontaktdaten tauschen! Siehe auch Verwaltungsverfahren: Beweismittel
  • Wenn Ärger zu erwarten ist und er gar als Kontrolltermin definiert wurde: Vertrauensperson mitnehmen und Möglichst wenig preis geben!

Wie kann ich die Gefahr einer Bezugssperre verringern?

  • Falls eine Maßnahme nicht geeignet ist, ja NICHT sofort am AMS oder vor Ort ablehnen, da ansonsten der Bezug gesperrt wird. Lassen Sie sich nicht in übereilte Entscheidungen drängen. Nehmen Sie sich Bedenkzeit!
  • Nehmen Sie sich eine ZeugIn zu Infotagen und Erstgesprächen mit und sorgen Sie für geeignete Beweise!
  • Möglichst viele Informationen über die Maßnahme sammeln um Belege für die Argumentation zu haben, warum diese ungeeignet und unzumutbar ist.
  • Sofort zu Ihrer AMS-BeraterIn gehen, bevor noch eine Sperre verhängt wird, und über die Rechtslage und mögliche Folgen einer rechtswidrigen Sperre für sie aufklären. Wenn möglich vorher sich wirklich rechtskundig machen, Sie müssen sehr überzeugend wirken am AMS (dann geht’s!).

    Musterbriefe unter https://www.arbeitslosennetz.org. Rechtsaufklärung auch an den/die GeschäftsstellenleiterIn schicken!

  • Wenn der Zwangstermin für Sie eine psychische oder sonstige gesundheitliche Belastung ist, dann geht Ihre Gesundheit vor und ein Krankenstand wäre die logische Folge.
  • VORSICHT FALLE: Die neueste (Un)Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs legt die Latte für begründete Ablehnung von Zwangsmaßnahmen nun deutlich höher! Mitunter werden Sie erst beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenn überhaupt recht bekommen!

TIPP: Nichts tun ist das Schlechteste und garantiert eine Bezugssperre durch das AMS! Sofort sich bei einer Arbeitsloseninitiative informieren und die gewonnen Informationen vollständig weiter geben. Nur mit vollständigen und korrekten Informationen können Arbeitsloseninitiativen und RechtsanwältInnen helfen!

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